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Anordnung der BaFin: Société Générale S.A. Niederlassung Frankfurt muss einen wesentlichen Mangel bei der Geldwäscheprävention beseitigen
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Anordnung der BaFin: Société Générale S.A. Niederlassung Frankfurt muss einen wesentlichen Mangel bei der Geldwäscheprävention beseitigen

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. Januar 2024 angeordnet, dass die Société Générale S.A. Niederlassung Frankfurt ihre Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert. Konkret geht es um die Datenverarbeitungssysteme für die Überwachung von Transaktionen. Die BaFin hatte hier einen wesentlichen Mangel festgestellt.

Das Institut muss diesen wesentlichen Mangel innerhalb einer festgelegten Frist beseitigen und laufend über Fortschritte berichten.

Der Bescheid ist seit dem 19. Februar 2024 bestandskräftig.

Zum Hintergrund:

Kreditinstitute müssen Datenverarbeitungssysteme betreiben, um verdächtige Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Zahlungsverkehr erkennen zu können (Transaktionsmonitoring). Sie müssen verdächtige Transaktionen systematisch aufspüren und der FIU melden, der Financial Intelligence Unit (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen).

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