Die EU-Mitgliedstaaten haben das Binnenmarktnotfallinstrument („Internal Market Emergency and Resilience Act“) nach intensiven Verhandlungen beschlossen, wobei Deutschland wichtige Beiträge leistete. Dieses Instrument, vorgeschlagen von der EU-Kommission im September 2022 als Reaktion auf die Erfahrungen der Covid-19-Pandemie, soll den Binnenmarkt der EU widerstandsfähiger gegen künftige Krisen und Lieferkettenprobleme machen.
Die parlamentarische Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner betonte die Bedeutung des Binnenmarkts in Krisenzeiten und lobte den Abschluss der Verhandlungen vor Ende der aktuellen Legislaturperiode. Das Instrument soll sicherstellen, dass die EU und ihre Mitglieder auf zukünftige, unvorhergesehene Krisen koordiniert, schnell und angemessen reagieren können, ohne dabei unnötige bürokratische Belastungen zu schaffen.
Die Verordnung zielt darauf ab, die Resilienz der EU zu stärken und ihre Handlungsfähigkeit in zukünftigen Krisen zu verbessern. Dazu soll sie den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und den Unternehmen verbessern und koordinierte Maßnahmen ermöglichen. Nationale Maßnahmen, die den Binnenmarkt beeinträchtigen könnten, sollen im Falle einer Krise untersagt werden.
Um Engpässen entgegenzuwirken, kann die EU-Kommission Informationen von Unternehmen anfordern und die Produktion bestimmter krisenrelevanter Waren empfehlen. Das Instrument beinhaltet auch Anpassungen der Normung und Marktüberwachung für krisenrelevante Güter, um diese schneller verfügbar zu machen. Die EU-Kommission kann auf Anfrage der Mitgliedstaaten Produkte und Dienstleistungen zentral beschaffen.
Nach dem Beschluss der Mitgliedstaaten muss das Instrument noch formell vom Europäischen Parlament angenommen werden. Danach haben die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, darunter die Einrichtung von Verbindungsbüros und die Erweiterung von IT-Systemen.