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Staatsanwaltschaft Mühlhausen

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Staatsanwaltschaft Mühlhausen

Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer
Straftat und Information über deren Rechte (§ 459m StPO)

423 Js 47017/​19

In einem bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen unter dem o. g. Aktenzeichen rechtskräftigen Strafverfahren gegen Jacqueline Seebonn, geb. am 03.11.1980 wegen Betruges wurde die Einziehung des Wertersatzes gemäß § 73 c StGB angeordnet.

Im Hinblick auf die Forderungsanmeldungen muss mitgeteilt werden, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines regulären Verteilungsverfahrens nicht vorliegen. Leider konnten nicht genügend Mittel für die Befriedigung der Ansprüche aller Anspruchsinhaber beigetrieben werden. Es liegt daher ein sogenannter Mangelfall vor.
Es wurde mit Verfügung vom 08.02.2024 davon abgesehen, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, da ein solcher durch das zuständige Amtsgericht mangels Masse abgelehnt werden müsste, § 459h Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 111i Abs. 2 Satz 2 StPO.
Die Verteilung der bislang beigetriebenen Mittel i.H.v. 0,00 EUR richtet sich daher nach dem in § 459m Abs. 1 Satz 4 StPO geregelten Verfahren.
Eine Auskehrung des hier vorliegenden Erlöses kann nur an denjenigen erfolgen, der binnen zwei Jahren eine Ausfertigung eines vollstreckbaren Titels im Sinne des § 704 ZPO oder des § 794 ZPO (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid, Vergleich oder notarielles Schuldanerkenntnis) vorlegt.

Die zweijährige Frist, binnen der ein Titel vorgelegt werden kann, endet am 08.02.2026.

Soweit mehrere Anspruchsinhaber entsprechende Titel vorlegen, bestimmt sich die Entschädigung nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Titel bei der Staatsanwaltschaft. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass Sie trotz fristgerechter Vorlage eines Titels keine Entschädigung erhalten.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich vertreten.
Für die Vorgehensweise zu Anmeldung Ihrer Ansprüche finde Sie wichtige Hinweise unter: https:/​/​www.thueringen.de/​th4/​thgsta/​index.aspx.

 

Mühlhausen, 08.02.2024

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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