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ODDO BHF Asset Management GmbH Düsseldorf - Jahresbericht Mauselus DE000A0DPZF6
LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH Stuttgart – Jahresbericht zum 30.09.2023 Sparkasse Vorderpfalz Select Deutschland N (EUR) DE000LB7VDP6
Staatsanwaltschaft Bochum

LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH Stuttgart – Jahresbericht zum 30.09.2023 Sparkasse Vorderpfalz Select Deutschland N (EUR) DE000LB7VDP6

kreatikar (CC0), Pixabay

LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH

Stuttgart

Jahresbericht zum 30.09.2023

Jahresbericht

Sparkasse Vorderpfalz Select Deutschland N
DE000LB7VDP6

Tätigkeitsbericht zum 30.09.2023

I. Anlageziele und Politik

Die Anlagestrategie zielt darauf ab, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten langfristig Vermögen aufzubauen.

Der Fonds bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/​2088 („Offenlegungs-Verordnung“). Der Fonds investiert zu mindestens 75 Prozent in Wertpapiere, Geldmarkinstrumente und Investmentanteile, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ausgewählt werden. Der Fonds verfolgt eine nachhaltige Anlagestrategie auf Basis von Nachhaltigkeitsmerkmalen, die von der Gesellschaft für den Fonds definiert wurden und die sich auf die sogenannten ESG-Faktoren Umwelt (Environment – „E“), Soziales (Social – „S“) und Unternehmensführung (Governance – „G“) beziehen. Neben umsatzbezogenen Mindestausschlüssen für Unternehmen z.B. in den Bereichen Kohle, Rüstung, Tabak und weiteren fossilen Brennstoffen und der Steuerung nach ausgewählten Fokus-SDGs (17 Sustainable Development Goals) sowie der Berücksichtigung von Fokus-PAIs (Principal Adverse Impacts – wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren). Der Fonds hat sich zudem zu einem Mindestanteil von 7,5 Prozent an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Nr. 17 der Offenlegungs-Verordnung verpflichtet. Details zu den ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen sind dem Prospekt zu entnehmen.

Der Sparkasse Vorderpfalz Select Deutschland N legt überwiegend in Aktien von Unternehmen, mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder die in einem deutschen Aktienindex enthalten sind an. Außerdem kann er in Wertpapiere, wie z.B. verzinsliche Wertpapiere und Zertifikate, sowie Geldmarktinstrumente, Investmentanteile und sonstige Anlageinstrumente investieren. Mehr als 60 Prozent des Wertes des Fondsvermögens werden in Aktien von Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder die in einem deutschen Aktienindex enthalten sind angelegt. Zudem gilt, dass mindestens 50 Prozent des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des OGAW-Sondervermögens in solche Kapitalbeteiligungen i.S. des § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz angelegt werden, die nach diesen Anlagebedingungen für das Fondsvermögen erworben werden können. Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden.

Details zu den ökologischen und/​ oder sozialen Merkmalen gemäß der Verordnung (EU) 2019/​2088 finden Sie im Anhang dieses Jahresberichts.

II. Wertentwicklung während des Berichtszeitraums

Das Sondervermögen erzielte im Berichtszeitraum eine Performance in Höhe von 3,62% gemäß BVI-Methode. Nach der BVI-Methode wird die Wertentwicklung der Anlage als prozentuale Veränderung zwischen dem angelegten Vermögen zu Beginn des Berichtszeitraums und seinem Wert am Ende des Berichtszeitraums definiert; etwaige Ausschüttungen werden rechnerisch neutralisiert.

Die folgende Grafik zeigt die Performanceentwicklung des Sondervermögens im Berichtszeitraum:

III. Darstellung der Tätigkeiten im Berichtszeitraum

a) Übersicht über die Anlagegeschäfte

Darstellung des Transaktionsvolumens während des Berichtszeitraumes vom 14. November 2022 bis 29. September 2023

Transaktionsvolumen im Berichtszeitraum

Bezeichnung Kauf Verkauf Währung
Aktien 19.096.964,67 -2.527.327,34 EUR
Derivate* (gesamt) 4.752.177,45 -5.132.883,63 EUR
davon Terminkontrakte 4.752.177,45 -5.132.883,63 EUR

Bei Derivaten erfolgt die Angabe des Transaktionsvolumens anhand des anzurechnenden Wertes und beinhaltet sowohl Opening- als auch Closinggeschäfte. Verfallene Derivate sind in den ausgewiesenen Werten nicht enthalten.

b) Allokation Aktien

Die Entwicklung der Aktienquote (inklusive Aktienzielfonds) und der Nettoaktienquote (i.e. Aktienquote inklusive Derivatepositionen) im Geschäftsjahr sind den nachfolgenden Grafiken zu entnehmen:

Aktienquote

Nettoaktienquote

c) Strukturveränderungen

Die Strukturveränderungen im Fonds zwischen Beginn und Ende des Berichtszeitraums werden nachfolgend dargestellt:

Analyse der Branchenallokation im Aktienbereich:

Branche Anteil am
Aktienvermögen
29.09.2023
Anteil am
Aktienvermögen
14.11.2022
Industrieprodukte und Services 21,55% 0,00%
Technologie 19,23% 0,00%
Versicherungen 10,86% 0,00%
Chemie 8,85% 0,00%
Gesundheit 7,73% 0,00%
Konsumgüter private Haushalte 6,53% 0,00%
Fahrzeugbau 5,84% 0,00%
Immobilien 3,12% 0,00%
Einzelhandel 2,99% 0,00%
Versorger 2,61% 0,00%
Telekommunikation 2,43% 0,00%
Kreditinstitute 2,19% 0,00%
Finanzdienstleistungen 2,05% 0,00%
Tourismus 1,56% 0,00%
Ressourcen und Bodenschätze 1,25% 0,00%
Baugewerbe 1,21% 0,00%
Gesamt 100,00% 0,00%

d) Strategische Managemententscheidungen im Berichtszeitraum

Zum Stichtag war der Industriesektor die größte Branche mit ca. 21,6 %, gefolgt von der Technologie, die mit über 19% auf Platz zwei folgte. In beiden Branchen befanden sich die meisten Unternehmen aus dem Anlageuniversum. Mit schon größerem Abstand folgten Versicherungen, die von den steigenden Zinsen profitierten und zudem „Infaltionsgewinner“ waren, weil sie um eine entsprechende Preissetzungsmacht verfügen. Höhere Gewichtungen zwischen knapp sechs (Fahrzeugbau) und fast neun (Chemie) entfielen auf insgesamt vier weitere Sektoren (Gesundheit und Konsumgüter).

Die restlichen neun Branchen bewegten sich zwischen ein und drei Prozent.

Da das Portfolio auch nachhaltige Aspekte berücksichtigen musste, fielen einige Werte, die nicht nachhaltig waren aus dem Anlageuniversum.

Derivate kamen nur als Verkäufe von DAX-Futures zur Absicherung zum Tragen.

Risikomanagement:

Eine Reduktion des Marktrisikos durch Kassenhaltung oder Sicherungsgeschäfte fand im Geschäftsjahr in größerem Stil meist nicht statt. Das Fondsvermögen war durchgehend breit gestreut. Die Aktienquote bewegte sich im Berichtszeitraum zwischen ca. 79 und knapp 91%; zuletzt bei ca. 90%. Zum aktuellen Geschäftsjahresende war der Fonds in 58 Aktientitel investiert.
Dabei lag das größte Einzelpositionsgewicht bei 4,3 % des Fondsvermögens.
Auf die 10 größten Aktientitel entfielen insgesamt 29,8 % des Fondsvermögens.

IV. Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten im Berichtszeitraum

Adressenausfallrisiko

Das Adressenausfallrisiko beschreibt das Risiko, dass ein Emittent seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht erfüllt.

Das Adressenausfallrisiko wird bei der LBBW AM mittels einer Kennzahl, die in Anlehnung an den KSA[1]-Wert der CRD[2] definiert ist, gemessen. Dabei werden Produktarten mit Fremdkapitalcharakter an Hand ihres externen Ratings angerechnet.

Beispielsweise wird eine Anleihe mittlerer Bonität (Rating von BBB+ bis BBB-) mit 8% ihres Marktwerts angerechnet.

Die so berechnete Kennzahl führt – bezogen auf das gesamte Fondsvermögen – zu nachfolgend dargestellter Risikoeinstufung:

Kennzahl ≤ 5% ≤ 10% ≤ 15% > 15%
Risikostufe geringes Adressenausfallrisiko mittleres Adressenausfallrisiko hohes Adressenausfallrisiko sehr hohes Adressenausfallrisiko
Sondervermögen 0,16%

[1] Kreditrisiko-Standardansatz
[2] Capital Requirements Directive

Liquiditätsrisiko

Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass eine Position im Portfolio des Investmentvermögens nicht innerhalb hinreichend kurzer Zeit und ggf. nur mit Kursabschlägen veräußert oder geschlossen werden kann und dass dies die Fähigkeit des Investmentvermögens beeinträchtigt, den Anforderungen zur Erfüllung des Rückgabeverlangens nach dem KAGB oder sonstiger Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Das Liquiditätsrisiko wird mittels der Liquiditätsquote gemessen. Dabei werden diejenigen Vermögenswerte des Fonds, welche innerhalb eines Tages zu akzeptablen Liquidierungskosten veräußert werden können ins Verhältnis zum Fondsvolumen gesetzt.

Die so berechnete Kennzahl führt – bezogen auf das gesamte Fondsvermögen – zu nachfolgend dargestellter Risikoeinstufung:

Kennzahl ≥ 80% ≥ 60% ≥ 40% < 40%
Risikostufe geringes Liquiditätsrisiko mittleres Liquiditätsrisiko hohes Liquiditätsrisiko sehr hohes Liquiditätsrisiko
Sondervermögen 85,43%

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko beinhaltet das Risiko, durch Marktzinsänderungen einen Vermögensverlust zu erleiden.

Das Zinsänderungsrisiko wird bei der LBBW AM als Value-at-Risk-Kennzahl gemessen.
Dabei werden eine Haltedauer von 10 Tagen und ein Konfidenzniveau von 99% angenommen.
Das Zinsänderungsrisiko beinhaltet sowohl allgemeine Marktbewegungen, als auch titelspezifische Wertänderungen.

Der so berechnete Value-at-Risk führt – bezogen auf das gesamte Fondsvermögen – zu nachfolgend dargestellter Risikoeinstufung:

VaR-Zinsänderung ≤ 0,5% ≤ 1% ≤ 3% > 3%
Risikostufe geringes Zinsrisiko mittleres Zinsrisiko hohes Zinsrisiko sehr hohes Zinsrisiko
Sondervermögen 0,00%

Aktienkursrisiko bzw. Risiko aus Zielfonds

Das Aktienkursrisiko umfasst das Verlustrisiko auf Grund der Schwankungen von Aktienkursen sowie sämtliche Risiken aus Zielfonds.

Das Aktienkursrisiko wird bei der LBBW AM als Value-at-Risk-Kennzahl gemessen.
Dabei werden eine Haltedauer von 10 Tagen und ein Konfidenzniveau von 99% angenommen.
Das Aktienkursrisiko beinhaltet sowohl allgemeine Marktbewegungen, als auch titelspezifische Wertänderungen.

Der so berechnete Value-at-Risk führt – bezogen auf das gesamte Fondsvermögen – zu nachfolgend dargestellter Risikoeinstufung:

VaR-Aktienkurs ≤ 0,5% ≤ 3% ≤ 6% > 6%
Risikostufe geringes Aktienkursrisiko mittleres Aktienkursrisiko hohes Aktienkursrisiko sehr hohes Aktienkursrisiko
Sondervermögen 7,70%

Währungsrisiko

Die Vermögenswerte können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein (Fremdwährungspositionen). Aufgrund von Wechselkursschwankungen können Risiken bezüglich dieser Vermögenswerte bestehen, die sich im Rahmen der täglichen Bewertung negativ auf den Wert des Fondsvermögens auswirken können.

Das Währungsrisiko wird bei der LBBW AM als Value-at-Risk-Kennzahl gemessen.
Dabei werden eine Haltedauer von 10 Tagen und ein Konfidenzniveau von 99% angenommen.

Der so berechnete Value-at-Risk führt – bezogen auf das gesamte Fondsvermögen – zu nachfolgend dargestellter Risikoeinstufung:

VaR-Währung ≤ 0,1% ≤ 1% ≤ 3% > 3%
Risikostufe geringes Währungsrisiko mittleres Währungsrisiko hohes Währungsrisiko sehr hohes Währungsrisiko
Sondervermögen 0,00%

Operationelles Risiko

Operationelle Risiken werden als Gefahr von Verlusten definiert, die in Folge von Unangemessenheit oder Versagen von internen Kontrollen und Systemen, Menschen oder aufgrund externer Ereignisse eintreten. Rechts- und Reputationsrisiken werden mit eingeschlossen.

Das Sondervermögen war im Berichtszeitraum grundsätzlich operationellen Risiken in den Prozessen der Gesellschaft ausgesetzt, hat jedoch kein erhöhtes operationelles Risiko aufgewiesen.

V. Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Realisierte Gewinne

Veräußerungsgew. aus Effektengeschäften 219.947
Veräußerungsgew. aus Finanzterminkontrakten 47.042

Realisierte Verluste

Veräußerungsverl. aus Effektengeschäften 102.585
Veräußerungsverl. aus Finanzterminkontrakten 17.080

VI. Zusätzliche Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB (ARUG II)

1. Die Angaben über die wesentlichen mittel- bis langfristigen Risiken sind in Punkt IV dargestellt.

2. Die Angaben über die Zusammensetzung des Portfolios können Punkt III c) entnommen werden. Die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten sind in der Umsatzliste des Jahresberichts dargestellt.

3. Bei der Investition in Aktien sehen es die allgemeinen Pflichten für die Verwaltung von Sondervermögen vor, dass auch die mittel- bis langfristige Entwicklung dieser Aktiengesellschaften berücksichtigt wird. Im Rahmen unseres Research-Ansatzes verfolgen wir einen strukturierten Analyseprozess von Unternehmen, in den wichtige Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften, wie z.B. Strategie, finanzielle und nicht finanzielle Leistungen und Risiko, Kapitalstruktur und soziale und ökologische Auswirkungen sowie die Corporate Governance einfließen. Unser Research-Ansatz umfasst neben eigenen Analysen die Nutzung einer Vielzahl externer Research-Anbieter sowie enge Kontakte zu den Unternehmen. Dies ermöglicht uns eine gute Beobachtung bzw. Analyse der Geschäftsentwicklung und wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften.

4. Bei der Umsetzung der Abstimmungspolitik können die Stimmrechte auf der Hauptversammlung direkt und persönlich ausgeübt oder hierfür die Stimmrechte an Vertreter von Anlegern, Stimmrechtsvertretern, Aktionärsvereinigungen oder Vertreter von Banken übertragen werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Internetseite unter:https:/​/​www.lbbw-am.de/​ueber-uns/​corporate-governance/​mitwirkungs-und-abstimmungspolitik

5. Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten erhalten Sie auf unserer Internetseite unter: https:/​/​www.lbbw-am.de/​ueber-uns/​corporate-govemance/​interessenkonflikte

Es wurden im Berichtszeitraum keine Wertpapierdarlehensgeschäfte mit Aktien im Sondervermögen getätigt. Interessenskonflikte im Zusammenhang mit der Ausübung von Aktionärsrechten lagen nicht vor.

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Anlageschwerpunkte Kurswert in EUR % des Fondsvermögens
I. Vermögensgegenstände 18.688.908,12 100,13
1. Aktien 16.786.641,00 89,93
Industrieprodukte und Services 3.617.370,00 19,38
Technologie 3.227.940,00 17,29
Versicherungen 1.823.590,00 9,77
Chemie 1.486.099,00 7,96
Gesundheit 1.297.969,00 6,95
Konsumgüter private Haushalte 1.095.841,00 5,87
Fahrzeugbau 979.688,00 5,25
Immobilien 522.935,00 2,80
Einzelhandel 502.474,00 2,69
Versorger 437.815,00 2,35
Telekommunikation 408.375,00 2,19
Kreditinstitute 366.860,00 1,97
Finanzdienstleistungen 343.770,00 1,84
Tourismus 262.710,00 1,41
Ressourcen und Bodenschätze 210.420,00 1,13
Baugewerbe 202.785,00 1,09
2. Derivate -2.050,00 -0,01
3. Bankguthaben 1.884.552,86 10,10
4. Sonstige Vermögensgegenstände 19.764,26 0,11
II. Verbindlichkeiten -23.406,15 -0,13
III. Fondsvermögen 18.665.501,97 100,00

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Gattungsbezeichnung
WKN
Markt
Stück
bzw.
Anteile
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand 30.09.2023 Käufe/​ Zugänge Verkäufe/​ Abgänge Kurs Kurswert
in EUR
% des Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
Bestandspositionen EUR 16.786.641,00 89,93
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 16.786.641,00 89,93
Aktien
adidas AG Namens-Aktien o.N. A1EWWW STK 1.800 1.950 150 EUR 166,620 299.916,00 1,61
Allgeier SE Namens-Aktien o.N. A2GS63 STK 8.500 8.500 EUR 21,200 180.200,00 0,97
Allianz SE vink.Namens-Aktien o.N. 840400 STK 3.100 3.100 EUR 225,700 699.670,00 3,75
Aurubis AG Inhaber-Aktien o.N. 676650 STK 3.000 3.000 EUR 70,140 210.420,00 1,13
BASF SE Namens-Aktien o.N. BASF11 STK 8.900 8.900 EUR 42,950 382.255,00 2,05
Bayerische Motoren Werke AG Vorzugsaktien o.St. EO 1 519003 STK 8.600 8.600 EUR 88,300 759.380,00 4,07
Bechtle AG Inhaber-Aktien o.N. 515870 STK 5.000 5.000 EUR 44,240 221.200,00 1,19
Beiersdorf AG Inhaber-Aktien o.N. 520000 STK 1.900 2.650 750 EUR 122,150 232.085,00 1,24
CANCOM SE Inhaber-Aktien o.N. 541910 STK 8.500 9.000 500 EUR 25,260 214.710,00 1,15
Carl Zeiss Meditec AG Inhaber-Aktien o.N. 531370 STK 2.200 2.200 EUR 82,820 182.204,00 0,98
CENIT AG Inhaber-Aktien o.N. 540710 STK 16.500 16.500 EUR 13,050 215.325,00 1,15
CEWE Stiftung & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. 540390 STK 2.700 3.000 300 EUR 88,100 237.870,00 1,27
Cherry SE Inhaber-Aktien o.N. A3CRRN STK 45.000 57.000 12.000 EUR 4,715 212.175,00 1,14
Commerzbank AG Inhaber-Aktien o.N. CBK100 STK 34.000 39.000 5.000 EUR 10,790 366.860,00 1,97
Continental AG Inhaber-Aktien o.N. 543900 STK 3.300 3.500 200 EUR 66,760 220.308,00 1,18
Covestro AG Inhaber-Aktien o.N. 606214 STK 4.600 4.900 300 EUR 51,060 234.876,00 1,26
Daimler Truck Holding AG Namens-Aktien o.N. DTR0CK STK 7.400 7.400 EUR 32,820 242.868,00 1,30
Deutsche Börse AG Namens-Aktien o.N. 581005 STK 2.100 2.200 100 EUR 163,700 343.770,00 1,84
Deutsche Lufthansa AG vink.Namens-Aktien o.N. 823212 STK 35.000 35.000 EUR 7,506 262.710,00 1,41
Deutsche Post AG Namens-Aktien o.N. 555200 STK 11.000 11.000 EUR 38,535 423.885,00 2,27
Deutsche Wohnen SE Inhaber-Aktien o.N. A0HN5C STK 10.000 10.000 EUR 21,500 215.000,00 1,15
DEUTZ AG Inhaber-Aktien o.N. 630500 STK 46.000 50.000 4.000 EUR 4,180 192.280,00 1,03
Drägerwerk AG & Co. KGaA Inhaber-Vorzugsakt.o.St.o.N. 555063 STK 4.700 4.700 EUR 42,450 199.515,00 1,07
ENCAVIS AG Inhaber-Aktien o.N. 609500 STK 18.000 19.000 1.000 EUR 13,325 239.850,00 1,28
Evonik Industries AG Namens-Aktien o.N. EVNK01 STK 11.000 11.000 EUR 17,325 190.575,00 1,02
Fraport AG Ffm.Airport.Ser.AG Inhaber-Aktien o.N. 577330 STK 5.300 5.300 EUR 50,240 266.272,00 1,43
Fresenius Medical Care KGaA Inhaber-Aktien o.N. 578580 STK 6.000 6.000 EUR 40,840 245.040,00 1,31
Fresenius SE & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. 578560 STK 7.500 7.500 EUR 29,460 220.950,00 1,18
Friedrich Vorwerk Group SE Inhaber-Aktien o.N. A255F1 STK 17.000 18.000 1.000 EUR 12,340 209.780,00 1,12
GEA Group AG Inhaber-Aktien o.N. 660200 STK 7.800 7.800 EUR 34,960 272.688,00 1,46
GESCO SE Namens-Aktien o.N. A1K020 STK 9.500 9.500 EUR 21,100 200.450,00 1,07
GFT Technologies SE Inhaber-Aktien o.N. 580060 STK 8.000 9.000 1.000 EUR 26,380 211.040,00 1,13
Hannover Rück SE Namens-Aktien o.N. 840221 STK 1.300 1.300 EUR 207,900 270.270,00 1,45
Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Vorzugsaktien o.St.o.N 604843 STK 4.000 4.300 300 EUR 67,460 269.840,00 1,45
Infineon Technologies AG Namens-Aktien o.N. 623100 STK 16.000 17.300 1.300 EUR 31,355 501.680,00 2,69
init innov.in traffic syst.SE Inhaber-Aktien o.N. 575980 STK 9.600 9.600 EUR 24,000 230.400,00 1,23
KION GROUP AG Inhaber-Aktien o.N. KGX888 STK 7.000 8.600 1.600 EUR 36,390 254.730,00 1,36
Knorr-Bremse AG Inhaber-Aktien o.N. KBX100 STK 3.400 3.400 EUR 60,180 204.612,00 1,10
KRONES AG Inhaber-Aktien o.N. 633500 STK 2.400 2.500 100 EUR 97,550 234.120,00 1,25
LANXESS AG Inhaber-Aktien o.N. 547040 STK 6.600 6.600 EUR 24,050 158.730,00 0,85
Merck KGaA Inhaber-Aktien o.N. 659990 STK 2.500 2.500 EUR 158,150 395.375,00 2,12
Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.Namens-Aktien o.N. 843002 STK 1.500 1.500 EUR 369,100 553.650,00 2,97
Nordex SE Inhaber-Aktien o.N. A0D655 STK 17.000 19.000 2.000 EUR 11,645 197.965,00 1,06
PUMA SE Inhaber-Aktien o.N. 696960 STK 5.000 5.000 EUR 58,800 294.000,00 1,58
SAP SE Inhaber-Aktien o.N. 716460 STK 6.500 6.500 EUR 122,820 798.330,00 4,28
Scout24 SE Namens-Aktien o.N. A12DM8 STK 5.400 5.400 EUR 65,660 354.564,00 1,90
Siemens AG Namens-Aktien o.N. 723610 STK 5.000 5.000 EUR 135,660 678.300,00 3,63
Siemens Healthineers AG Namens-Aktien o.N. SHL100 STK 5.300 5.300 EUR 48,000 254.400,00 1,36
Siltronic AG Namens-Aktien o.N. WAF300 STK 3.000 4.200 1.200 EUR 80,950 242.850,00 1,30
SMA Solar Technology AG Inhaber-Aktien o.N. A0DJ6J STK 3.300 3.800 500 EUR 61,450 202.785,00 1,09
Symrise AG Inhaber-Aktien o.N. SYM999 STK 2.900 2.900 EUR 90,320 261.928,00 1,40
Talanx AG Namens-Aktien o.N. TLX100 STK 5.000 5.700 700 EUR 60,000 300.000,00 1,61
TeamViewer SE Inhaber-Aktien o.N. A2YN90 STK 13.000 15.900 2.900 EUR 15,960 207.480,00 1,11
Telefónica Deutschland Hldg AG Namens-Aktien o.N. A1J5RX STK 105.000 110.000 5.000 EUR 1,695 177.975,00 0,95
USU Software AG Inhaber-Aktien o.N. A0BVU2 STK 13.000 13.000 EUR 17,150 222.950,00 1,19
Vonovia SE Namens-Aktien o.N. A1ML7J STK 13.500 14.250 750 EUR 22,810 307.935,00 1,65
Wacker Chemie AG Inhaber-Aktien o.N. WCH888 STK 1.900 2.125 225 EUR 135,650 257.735,00 1,38
Zalando SE Inhaber-Aktien o.N. ZAL111 STK 7.000 8.300 1.300 EUR 21,130 147.910,00 0,79
Summe Wertpapiervermögen EUR 16.786.641,00 89,93
Derivate EUR -2.050,00 -0,01
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.)
Aktienindex-Derivate EUR -2.050,00 -0,01
Forderungen/​Verbindlichkeiten
Aktienindex-Terminkontrakte
DAX Index Future 15.12.23
185
EUR Anzahl -1 -2.050,00 -0,01
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 1.884.552,86 10,10
Bankguthaben EUR 1.884.552,86 10,10
EUR – Guthaben bei:
Landesbank Baden-Württemberg (Stuttgart) EUR 1.884.552,86 % 100,000 1.884.552,86 10,10
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 19.764,26 0,11
Zinsansprüche EUR 19.764,26 19.764,26 0,11
Sonstige Verbindlichkeiten *) EUR -23.406,15 -23.406,15 -0,13
Fondsvermögen EUR 18.665.501,97 100,00 1)
Anteilwert EUR 51,81
Umlaufende Anteile STK 360.272

*) Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung, Kostenpauschale

Fußnoten:

1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.

Marktschlüssel

b) Terminbörsen

185 Eurex Deutschland

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung WKN Stück
bzw.
Anteile
Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Volumen
in 1.000
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
DWS Group GmbH & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. DWS100 STK 7.200 7.200
FUCHS SE Namens-Vorzugsakt. o.St.o.N. A3E5D6 STK 6.700 6.700
KSB SE & Co. KGaA Inhaber-Vorzugsakt.o.St.o.N. 629203 STK 650 650
Volkswagen AG Vorzugsaktien o.St. o.N. 766403 STK 2.700 2.700
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien
Linde PLC Registered Shares EO 0,001 A2DSYC STK 1.800 1.800
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)
Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Verkaufte Kontrakte:
(Basiswert(e): DAX PERFORMANCE-INDEX) EUR 4.743,57

Transaktionen mit eng verbundenen Unternehmen und Personen

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 91,38%.
Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 25.662.842,99 Euro Transaktionen.
Bei der Ermittlung des Transaktionsumfangs wird bei Wertpapieren auf den Marktwert und bei Derivaten auf den Kontraktwert abgestellt.

Sparkasse Vorderpfalz Select Deutschland N
DE000LB7VDP6

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 14.11.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller EUR 521.935,40
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 2.009,63
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 61.820,73
4. Abzug Kapitalertragsteuer EUR -72.417,79
Summe der Erträge EUR 513.347,97
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung EUR -211.299,64
2. Verwahrstellenvergütung EUR -7.486,99
3. Kostenpauschale EUR -29.092,98
4. Sonstige Aufwendungen EUR -4.643,61
Summe der Aufwendungen EUR -252.523,22
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 260.824,75
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 266.988,82
2. Realisierte Verluste EUR -119.664,57
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 147.324,25
V. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR 408.149,00
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR 1.176.081,95
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR -1.074.350,06
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR 101.731,89
VII. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR 509.880,89

Entwicklung des Sondervermögens

2022/​2023
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres EUR 0,00
1. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) EUR 18.168.136,67
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 19.713.661,79
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -1.545.525,12
2. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich EUR -12.515,59
3. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR 509.880,89
davon nicht realisierte Gewinne EUR 1.176.081,95
davon nicht realisierte Verluste EUR -1.074.350,06
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres EUR 18.665.501,97

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil)

insgesamt je Anteil *)
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR 408.149,00 1,13
davon ordentlicher Nettoertrag EUR 260.824,75 0,72
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Vortrag auf neue Rechnung EUR -87.506,92 -0,24
III. Gesamtausschüttung EUR 320.642,08 0,89
1. Endausschüttung EUR 320.642,08 0,89

*) Die Werte unter „je Anteil“ wurden rechnerisch aus den Gesamtbeträgen ermittelt und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Rumpfgeschäftsjahr Fondsvermögen am
Ende des
Rumpfgeschäftsjahres
Anteilwert am Ende
des
Rumpfgeschäftsjahres
2022/​2023 *) EUR 18.665.501,97 EUR 51,81

*) Auflagedatum 14.11.2022

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 387.618,35
die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Landesbank Baden-Württemberg (Stuttgart)
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 89,93
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) -0,01

Bei der Ermittlung der Auslastung der Marktrisikogrenze für dieses Sondervermögen wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung anhand eines Vergleichsvermögens an.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag 0,00 %
größter potenzieller Risikobetrag 9,74 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 8,20 %

Risikomodell, das gemäß § 10 Derivate-VO verwendet wurde

Die Value-at-Risk-Kennzahlen wurden auf Basis der Methode der historischen Simulation ermittelt.

Parameter, die gemäß § 11 Derivate-VO verwendet wurden

Der Ermittlung wurden die Parameter 99 % Konfidenzniveau und 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven historischen Beobachtungszeitraums von einem Jahr zu Grunde gelegt.

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 86,92 %

Die Berechnung erfolgte unter Verwendung der CESR’s Guidelines on Risk Measurement and the Calculation of Global Exposure and Counterparty Risk for UCITS vom 28. Juli 2010, Ref.: CESR/​10-788 (Summe der Nominale).

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens zum Berichtsstichtag

DAX 30 PERFORMANCE 100,00 %

Sonstige Angaben

Anteilwert EUR 51,81
Umlaufende Anteile STK 360.272

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Die Verantwortung für die Anteilwertermittlung obliegt der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH (im Folgenden: Gesellschaft) unter Kontrolle der Verwahrstelle auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände wird von der Gesellschaft selbst durchgeführt. Unter Vermögensgegenständen versteht die Gesellschaft im Folgenden Wertpapiere, Optionen, Finanzterminkontrakte, Devisentermingeschäfte und Swaps.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, erfolgt grundsätzlich zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Vermögensgegenstände, für welche die Kursstellung auf der Grundlage von Geld- und Briefkursen erfolgt, werden grundsätzlich zum Geldkurs („Bid“) bewertet.

Für Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden die Verkehrswerte zugrunde gelegt. Unter dem Verkehrswert ist der Betrag zu verstehen, zu dem der jeweilige Vermögensgegenstand in einem Geschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern ausgetauscht werden könnte. Die Gesellschaft nutzt zur Ermittlung der Verkehrswerte grundsätzlich externe Bewertungsmodelle. Die Verkehrswerte können auch von einem Emittenten, Kontrahenten oder sonstigen Dritten ermittelt und mitgeteilt werden.

Die Gesellschaft bewertet Investmentanteile mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis oder mit einem aktuellen Kurs. Die Bankguthaben und übrigen Forderungen werden mit ihrem Nominalbetrag, die Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Vermögensgegenstände in ausländischer Währung werden zu den von WM-Company (17.00 Uhr) bereitgestellten Devisenkursen des Tages der Preisberechnung in Euro umgerechnet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote *) 1,50 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten und ohne negative Einlagenzinsen bzw. Verwahrentgelt) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

*) Diese Quote wurde aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres annualisiert.

Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Gesellschaft zahlt aus der vereinnahmten Verwaltungsvergütung des Sondervermögens mehr als 10 % an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen

Wesentliche sonstige Erträge: EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen: EUR 3.775,67
Gebühren und Kosten staatlicher Stellen EUR 3.775,67

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)

Die Verwahrstelle hat uns folgende Transaktionskosten in Rechnung gestellt: EUR 20.942,43

Gegebenenfalls können darüber hinaus weitere Transaktionskosten entstanden sein.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH (LBBW AM), die ein risikoarmes Geschäftsmodell betreibt, unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Die LBBW AM hat unter Berücksichtigung der Gruppenzugehörigkeit zur Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) als bedeutendes Kreditinstitut ihre Vergütungspolitik und Vergütungspraxis an die regulatorischen Anforderungen ausgerichtet. In diesem Zusammenhang sind die Geschäftsführer der LBBW AM auch Risk Taker im Gruppenzusammenhang des LBBW-Konzerns. Die Geschäftsführung der LBBW AM hat für die Gesellschaft allgemeine Vergütungsgrundsätze für die Vergütungssysteme festgelegt und diese mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Die Umsetzung dieser Vergütungsgrundsätze für die Vergütungssysteme der Mitarbeiter erfolgt auf der Basis korrespondierender kollektiv-rechtlicher Regelungen in Betriebsvereinbarungen.

Das Vergütungssystem der LBBW AM wird mindestens einmal jährlich durch das Aufsichtsgremium auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft. Erforderliche Änderungen (bspw. Anpassung an gesetzliche Vorgaben, Anpassung der Vergütungsgrundsätze o.ä.) werden, wenn erforderlich, vorgenommen.

Vergütungskomponenten

Die LBBW AM verfolgt das Ziel, ihren Mitarbeitern leistungs- und marktgerechte Gesamtvergütungen zu gewähren, die aus fixen und variablen Vergütungselementen sowie sonstigen Nebenleistungen bestehen. Die Fixvergütung richtet sich nach der ausgeübten Funktion und deren Wertigkeit entsprechend den Marktgegebenheiten bzw. den anzuwendenden Tarifverträgen. Zusätzlich zur Fixvergütung können die Mitarbeiter eine erfolgsbezogene variable Vergütung erhalten.

Bemessung der variablen Vergütung (Bonuspool)

Das Volumen des für die variable Vergütung zur Verfügung stehenden Bonuspools hängt im Wesentlichen vom Unternehmenserfolg ab. Ein weiteres Kriterium zur Vergabe einer variablen Vergütung ist die Erfüllung der Nebenbedingungen analog § 7 Institutsvergütungsverordnung im Gruppenzusammenhang des LBBW-Konzerns, die einer jährlichen Prüfung unterliegt.

Soweit nach den regulatorischen Anforderungen geboten, wird der Bonuspool nach pflichtgemäßem Ermessen angemessen reduziert oder gestrichen.
In diesem Fall werden auch die dem Mitarbeiter für das betreffende Geschäftsjahr kommunizierten variablen Vergütungselemente entsprechend reduziert oder gestrichen.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeiter erfolgt durch die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Die Vergütung der Geschäftsführung wird gemäß der vom Aufsichtsrat erlassener Entscheidungsordnung von der Gesellschafterin festgelegt.
Für alle Mitarbeiter der LBBW AM gilt eine Obergrenze für die maximal mögliche variable Vergütung in Höhe von 100% der fixen Vergütung.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitern und Geschäftsführern

Für Mitarbeiter bzw. Geschäftsführer, die durch ihre Tätigkeit das Risikoprofil der LBBW AM oder einzelner Fonds maßgeblich beeinflussen (sogenannte Risk Taker) bestehen besondere Regelungen für die Auszahlung, die zu 40% bei Risktakern über einen Zeitraum von 3 Jahren bzw. 60% bei Geschäftsführern über einen Zeitraum von 5 Jahren gestreckt erfolgt.
Dabei werden 40% bzw. 60% der gesamten variablen Vergütung in Form eines virtuellen Co-Investments in einen oder ggf. mehrere „typische“ Fonds der LBBW AM gewährt und unter Berücksichtigung einer zusätzlichen Haltefrist von einem Jahr ausgezahlt. Bei der endgültigen Auszahlung werden zusätzliche inhaltliche Auszahlungsbedingungen geprüft (Malusprüfung, Rückzahlung bereits erhaltener Vergütungen (bei Geschäftsführern)).

2022 2021
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der LBBW AM gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 28.114.554,11 25.679.075,93
davon feste Vergütung EUR 22.516.619,83 20.999.291,12
davon variable Vergütung EUR 5.597.934,28 4.679.784,81
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00 0,00
Zahl der begünstigten Mitarbeiter der LBBW AM im abgelaufenen 327 308
Wirtschaftsjahr
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0,00 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der LBBW AM gezahlten Vergütung an Risk Taker EUR 3.741.617,74 3.880.239,37
Geschäftsführer EUR 1.034.431,49 1.936.706,67
weitere Risk Taker EUR 2.707.186,25 1.943.532,70
davon Führungskräfte EUR 2.707.186,25 1.943.532,70
davon andere Risktaker EUR 0,00 0,00
Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 0,00 0,00
Mitarbeiter in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker EUR 0,00 0,00

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen gem. § 101 Abs. 4 Nr. 3 KAGB berechnet wurden

Als Methode zur Berechnung der Vergütungen und sonstigen Nebenleistungen wurde die Cash-Flow-Methode gewählt.

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß der geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2022 fand im Rahmen der jährlichen Angemessenheitsprüfung durch den Aufsichtsrat statt. Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung der Vergütung wurde eine Marktanalyse vorgenommen und mit den eigenen Vergütungsdaten in Abgleich gebracht. Die Überprüfung ergab, dass keine besonders hohen variablen Vergütungen weder absolut noch im Verhältnis zur Festvergütung gewährt wurden. Die festgelegte Obergrenze wurde weit unterschritten.
Insbesondere bei den Vergütungen der Mitarbeiter in Kontrollfunktionen ergab die Überprüfung, dass die Vergütung schwerpunktmäßig aus der Fixvergütung besteht.
Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass die Vergütungsgrundsätze und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden und das Vergütungssystem als angemessen einzustufen ist. Es wurden keine unangemessenen Anreize gesetzt. Ferner wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 Abs. 4 Nr. 5 KAGB

Für das Geschäftsjahr 2021 galten erstmalig die neue Regelungen aus der Betriebsvereinbarung zur leistungsabhängigen variablen Vergütung von AT-Mitarbeitern.
Wesentliche Änderungen an dem Vergütungssystem oder der Vergütungspolitik der LBBW AM wurden im Geschäftsjahr 2022 nicht vorgenommen.

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Die jährliche Kostenpauschale von 0,175 % p.a. umfasst gemäß der Besonderen Anlagebedingungen im Wesentlichen die folgenden Kostenbestandteile: bankübliche Depot- und Kontogebühren, Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen, Prüfungs- und Veröffentlichungskosten, Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten, Kosten für die Analyse des Anlageerfolgs sowie die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte.
Nicht von der Kostenpauschale umfasst sind unter anderem Kosten für die Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, für Rechts- und Steuerberatung, für den Erwerb und /​ oder die Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabs oder Finanzindizes, Kosten von staatlichen Stellen sowie Steuern, die mit der Verwaltung und Verwahrung entstanden sind.

Anhang gem. OffenlegungsVO

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)
2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Sparkasse Vorderpfalz Selcect Deutschland N
Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900ER1SU0PGX9YK03
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 12,40 % an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionenmit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​ % [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Bei dem Sondervermögen handelt es sich um ein Finanzprodukt im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“).

Die Nachhaltigkeitsmerkmale des Sondervermögens beziehen sich auf die sogenannten ESG-Faktoren Umwelt, Soziales und Governance. Nachhaltigkeitskriterien im Bereich Umwelt sind insbesondere der Schutz der Artenvielfalt und Maßnahmen gegen Erderwärmung und Umweltverschmutzung, zum Beispiel durch die Reduktion von Atom- und Kohlestromproduktion.

Nachhaltigkeitskriterien im Bereich Soziales sind insbesondere Arbeitnehmerbelange, zum Beispiel in Form der Vermeidung von Kinder- und Zwangsarbeit. Nachhaltigkeitskriterien im Bereich Governance sind insbesondere Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung oder Korruption.

Dem Verkaufsprospekt und der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/​ 2088 können die Nachhaltigkeitsmerkmale entnommen werden.

Das Sondervermögen hat im Berichtszeitraum die sozialen und ökologischen Merkmale vollständig erfüllt.

Mit Nachhaltigkeits-
indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Nachhaltigkeitsindikator Anteil in %
Anteil der Investments, die mehr als 10 Prozent ihres Umsatzes aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) erzielen. 0,00
Anteil der Investments, die mehr als 10 Prozent ihres Umsatzes aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. 0,00
Anteil der Investments, die mehr als 10 Prozent ihres Umsatzes aus dem Abbau, der Exploration oder aus Dienstleistungen von Ölsand und Ölschiefer erzielen. 0,00
Anteil der Investments, die mehr als 0 Prozent ihres Umsatzes aus geächteten Waffen wie Antipersonenminen, Streumunition, biologischen und chemischen Waffen erzielen. 0,00
Anteil der Investments, die mehr als 0 Prozent ihres Umsatzes aus der Herstellung und/​oder der Vertrieb von Rüstungsgüter erzielen. 0,00
Anteil der Investments, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus der Tabakproduktion erzielen. 0,00
Anteil der Investments mit schweren Verstößen gegen die im Rahmen der Anlagestrategie vereinbarte Einhaltung der zehn Prinzipien des UN Global Compact. Zur Überprüfung wurde der ISS ESG Governance Score herangezogen und in Unternehmen mit schweren Verstößen wurde nicht investiert. 0,00
Anteil der Investments, deren Anlagestrategie die vereinbarte Fokussierung auf die relevanten SDGs und die jeweiligen Schwellenwerte der Fokus SDGs nicht eingehalten hat. Zur Operationalisierung wurde das SDG Impact Rating von dem externen Datenanbieter ISS ESG herangezogen, dass die Auswirkungen von Produkten und/​oder Dienstleistungen von Unternehmen auf die SDGs bewertet hat. 0,00
Anteil der Investments in Unternehmen und Länder, die die Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeitsleistung nicht erreichen oder nicht übertreffen konnten. Die Analyse erfolgte anhand des ESG-Performance Scores des externen Datenanbieters ISS ESG. 0,00
Anteil der Investments, die im Rahmen der Anlagestrategie vereinbarte Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht eingehalten haben. Die Berücksichtigung der Fokus PAI erfolgte entweder durch Komplettausschlüsse oder durch Schwellenwerte. 0,00
Anteil der Investments in Länder, die von der Nichtregierungsorganisation Freedom House als „nicht frei“ eingestuft wurden. 0,00
Steuerung anhand der Sustainable Development Goals (SDGs) (Unternehmen)

Der messbare Nachhaltigkeitsindikator stellte sicher, dass die im Rahmen der Anlagestrategie vereinbarte Fokussierung von relevanten SDGs erfolgt. Zur Operationalisierung wurde das SDG Impact Rating von dem externen Datenanbieter ISS ESG herangezogen, dass die Auswirkungen von Produkten und/​oder Dienstleistungen von Unternehmen auf die SDGs bewertet. Das ISS SDG Impact Rating berücksichtigt, wie sehr Produkte und/​oder Dienstleistungen eines Unternehmens die SDGs positiv bzw. negativ beeinflussen und weist den Impact anhand eines Scores von – 10 (schlechteste Ausprägung) bis + 10 (beste Ausprägung) aus.

Die folgenden SDGs standen seit dabei seit dem 1. August 2022 im Fokus des Sondervermögens. Zum Stichtag ergaben sich dabei folgende Scores auf Portfolioebene:

SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur = 3,23

SDG 10: Weniger Ungleichheiten = 3,24

SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz = 2,30

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Der Fonds enthielt zum Stichtag 12,40% Prozent an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Nr. 17 der Offenlegungs-Verordnung. Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die gemäß Artikel 2 Nr. 17 der Offenlegungs-Verordnung zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Die nachhaltigen Investitionen, die für diesen Fonds getätigt wurden, haben zu einem oder mehreren der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) beigetragen. Eine Investition in einen Unternehmensemittenten trägt zu einem oder mehreren SDGs bei, wenn eine Wirtschaftstätigkeit Umsätze zu mindestens einem der SDGs aufweist. Die SDGs umfassen einerseits Umweltziele wie z. B. den Ausbau erneuerbarer Energien, Maßnahmen zum Klimaschutz oder nachhaltige Städte und Gemeinden, anderseits soziale Ziele wie z. B. die Reduktion von Armut, Vermeidung von Hungersnöten und den Abbau von Ungleichheiten.

Die Messung des positiven Beitrages erfolgte anhand der SDG Objective Scores von dem externen Datenanbieter ISS ESG, wonach Produkte und/​oder Dienstleistungen der Emittenten den unterschiedlichen Nachhaltigkeitszielen in den Bereichen Umwelt und Soziales zugeordnet wurden.

Umsatzanteile der Emittenten wurden in fünf Stufen kategorisiert („signifikanter Beitrag“, „begrenzter Beitrag“, „kein Beitrag“, „begrenzte Einschränkung“ und „signifikante Einschränkung“). Die Erzielung eines positiven Beitrages wurde dadurch sichergestellt, dass eine Anrechnung von Umsatzanteilen nur dann erfolgte, wenn diese sowohl einen positiven Beitrag auf mindestens eines der Nachhaltigkeitsziele hatten (Einstufung als „signifikanter Beitrag“ oder „begrenzter Beitrag“) und gleichzeitig keine der übrigen Umweltziele oder sozialen Ziele beeinträchtigt wurden (Einstufung als „begrenzte Einschränkung“ und „signifikante Einschränkung“). Aufgrund der Tatsache, dass Umsatzanteile positive Auswirkungen auf mehrere der Nachhaltigkeitsziele haben können, wurden nicht die Summen, sondern nur der jeweils größte Wert der Umsatzanteile angerechnet. Zudem wurden nur die Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens berücksichtigt, die den positiven Beitrag leisteten und nicht das gesamte Unternehmen.

Eine Anrechnung zur Quote der nachhaltigen Investitionen erfolgt darüber hinaus nur dann, wenn das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung angewendet hat.

Inwiefern haben die nachteiligen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Der Anforderung, keines der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele erheblich zu beeinträchtigen (Do Not Significant Harm – „DNSH“), wurde in einem ersten Schritt durch die Erreichung des positiven Beitrags auf ein Umweltziel und/​oder soziales Ziel bei gleichzeitiger Vermeidung einer Beeinträchtigung der übrigen Umweltziele und/​oder sozialen Ziele nachgekommen. Diese Messung erfolgte anhand des SDG Solution Assessments von dem externen Datenanbieter ISS ESG.

In einem zweiten Schritt wurde der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung gemäß Artikel 2 Nr. 17 der Offenlegungs-Verordnung auf Basis der verpflichtenden und den zwei von der Gesellschaft definierten optionalen PAIIndikatoren im Sinne der Offenlegungs-Verordnung durchgeführt. Bei den PAI handelt es sich um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die die Bereiche Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall sowie Soziales und Beschäftigung abdecken. Um negative Auswirkungen auf die genannten Bereiche zu vermeiden, wurden Schwellwerte für einzelne PAI festgelegt, die durch Emittenten eingehalten werden mussten, damit deren Umsatzanteile als nachhaltig klassifiziert werden konnten. Darüber hinaus fanden umsatzbezogene Ausschlüsse Anwendung. Die Ausschlüsse bezogen sich auf Investitionen in Emittenten, die einen Teil ihrer Umsätze in den Geschäftsfeldern Kohle, Rüstung oder Tabak generieren oder aber die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten missachteten. Die Gesellschaft hatte den optionalen PAI 4 „Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen“ für den Umweltbereich und den optionalen PAI 16 „Unzureichende Maßnahmen bei Verstößen gegen die Standards zur Korruptionsund Bestechungsbekämpfung“ für den sozialen Bereich ausgewählt.

Wie wurden die Indikatoren für nachhaltige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Berücksichtigung der verpflichtenden und optionalen PAI erfolgte anhand eines mehrstufigen Prozesses (siehe vorhergehender Abschnitt). Für den DNSH-Test basierend auf den PAI wurden von der Gesellschaft verschiedene Anforderungen definiert, um den Test zu bestehen oder nicht zu bestehen. Dabei wurde eine Unterscheidung zwischen den quantitativen (Festlegung von Schwellenwerten) und booleschen (Einstufung wahr/​unwahr) PAI-Indikatoren vorgenommen.

Für die quantitativen PAI-Indikatoren wurde jeweils das 10 Prozent-Quantil als Schwelle definiert. Das bedeutet, dass 10 Prozent aller Emittenten eines Wirtschaftssektors aus dem ISS ESG-Universum schlechter im Sinne der Nachhaltigkeitswirkung sind als die gewählte Schwelle. Das ISS ESG-Universum beinhaltete mehr als 80.000 Unternehmens- und Staatsemittenten, wobei der Abdeckungsgrad je nach Art der Daten stark variierte. Fällt ein Emittent unter/​über diese 10 Prozent-Schwelle, bestand dieser den DNSH-Test nicht und die entsprechenden Umsatzanteile wurden nicht den nachhaltigen Investitionen zugerechnet. Der DNSH-Test wurde auch nicht bestanden, wenn der Emittent die Ausprägung „wahr“ erhielt.

Darüber hinaus wurde das gesamte Portfolio nach Fokus PAI gesteuert. Bei der Auswahl der Emittenten erfolgte die Berücksichtigung der Fokus PAI einerseits durch Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen sowie einem dedizierten Prozess zur Berücksichtigung der Fokus PAI.

Die Bewertung erfolgte anhand von Analysen, Einschätzungen, Daten und/​oder sonstigen Informationen, die über den externen Datenanbieter ISS ESG bezogen wurden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechten in Einklang? Nähere Angaben:

Es wurde sichergestellt, dass die nachhaltigen Investitionen mit den OECDLeitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang stehen. Die Prüfung basierte auf der Berücksichtigung des PAI 10 (Verstöße gegen die UNGCGrundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen). Der PAI 10 überprüft Emittenten auf die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten, die Vermeidung von Diskriminierung am Arbeitsplatz, die Sicherstellung der Rechte von Gewerkschaften sowie Umweltthemen. Emittenten, welche den PAI 10 verletzten, wurden ausgeschlossen.

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft hat Fokus PAI festgelegt, die entweder durch Komplettausschlüsse oder durch Schwellenwerte berücksichtigt wurden. Darüber hinaus fand ein dedizierter Prozess zur Berücksichtigung der Fokus PAI statt, nach denen der Fonds gesteuert wurde. Die Gesellschaft hat hierfür Kriterien festgelegt, bei deren Verletzung der Emittent aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wurde. Die Bewertung erfolgte anhand von Analysen, Einschätzungen, Daten und/​oder sonstigen Informationen, die über den externen Datenanbieter ISS ESG bezogen wurden. Die folgenden wichtigsten Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren standen dabei im Fokus:

PAI 2: CO2-Fußabdruck

PAI 3: Treibhausgas (THG)-Intensität der Unternehmen, in die investiert wird.

PAI 4: Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind.

PAI 7: Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken.

PAI 10: Verstöße gegen UNGC-Grundsätze gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen.

PAI 14: Engagement im umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen).

Emittenten, welche den PAI 7, PAI 10 oder PAI 14 verletzt haben, wurden ausgeschlossen. Bei den übrigen PAI wurde auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass vorgegebene Schwellenwerte nicht überschritten wurden. Entsprechend den SDGs erfolgte dies ebenfalls über die Steuerung der Gewichtung der nach den Ausschlüssen verbleibenden Emittenten.

Die Datenqualität und -verfügbarkeit der benötigen PAI-Daten auf Emittentenebene variierte von PAI zu PAI noch deutlich, so dass es zu unterschiedlich aussagekräftigen Werten kommen konnte.

Bei diesem Finanzprodukt wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI) gemäß Artikel 7 Absatz 1 a der Offenlegungsverordnung als Teil der Anlagestrategie seit dem 1. August 2022 vollständig berücksichtigt.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01.10.2022 – 30.09.2023
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
Bankkonto EUR 14,47
SAP SE Inhaber-Aktien o.N. Technologie 3,64 Deutschland
Siemens AG Namens-Aktien o.N. Industrieprodukte und Dienstleistungen 3,39 Deutschland
Bayerische Motoren Werke AG Vorzugsaktien o.St. EO 1 Fahrzeugbau 3,30 Deutschland
Allianz SE vink.Namens-Aktien o.N. Assekuranz 2,97 Deutschland
Infineon Technologies AG NamensAktien o.N. Technologie 2,56 Deutschland
Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.Namens-Aktien o.N. Assekuranz 2,41 Deutschland
Deutsche Post AG Namens-Aktien o.N. Industrieprodukte und Dienstleistungen 2,37 Deutschland
BASF SE Namens-Aktien o.N. Chemikalien und chemische Erzeugnisse 2,34 Deutschland
Merck KGaA Inhaber-Aktien o.N. Gesundheit 2,02 Deutschland
Commerzbank AG Inhaber-Aktien o.N. Kreditinstitute 1,91 Deutschland
Deutsche Börse AG Namens-Aktien o.N. Finanzdienstleistungen 1,74 Deutschland
Vonovia SE Namens-Aktien o.N. Haus und Boden 1,58 Deutschland
Henkel AG & Co. KGaA InhaberVorzugsaktien o.St.o.N Konsumgüter private Haushalte 1,55 Deutschland
Symrise AG Inhaber-Aktien o.N. Chemikalien und chemische Erzeugnisse 1,51 Deutschland
Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitragen.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Zum Berichtsstichtag betrug der Anteil der Investitionen, die in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten angelegt wurden, 89,93% des Fondsvolumens (#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale).

Auf die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen entfielen 12,39% und auf die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale entfielen 77,54% des Fondsvolumens.
Zu den „#2 anderen Investitionen“ zählen Absicherungsinstrumente, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine ESG-Daten vorliegen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Bei Vermögensgegenständen, für die keine ESGDaten vorhanden sind, ist eine Bewertung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale nicht möglich. In die „#2 anderen Investitionen“ konnte zur Beimischung investiert werden. Von einer Beeinträchtigung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds wird nicht ausgegangen. Zum Berichtsstichtag betrug der Anteil der anderen Investitionen 10,07%.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.
Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO₂- armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.
Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

Das Finanzprodukt war insbesondere in den Technologiesektor, in Industrieprodukte und Dienstleistungen ,sowie in den Sektor Chemikalien und Chemische Erzeugnisse investiert.

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem Taxonomie-konforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU-Kriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Das Finanzprodukt berücksichtigte ökologische und/​oder soziale Merkmale. Es war jedoch nicht das primäre Anlageziel, in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu investieren, die zur Erreichung eines in der Verordnung (EU) 2020/​852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/​2088 (nachfolgend „Taxonomie-Verordnung“) genannten Umweltziele beitrugen. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel in Wirtschaftsaktivitäten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen waren, betrug im Berichtszeitraum 0,00%. Eine Verpflichtung zur einem Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen nach der EU-Taxonomie war derzeit aufgrund der mangelnden bzw. unvollständigen Datenverfügbarkeit sowie der fehlenden Berichterstattung auf Unternehmensebene nicht möglich.

• WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzpordukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch war der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind, betrug 0,00%.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?

Der Fonds berücksichtigte ökologische und/​oder soziale Merkmale. Es war jedoch nicht das primäre Anlageziel, in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu investieren, die zur Erreichung eines der in der Verordnung (EU) 2020/​852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU)2019/​2088) (nachfolgend „Taxonomie-Verordnung“) genannten Umweltziele beitragen. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind, betrug 0 Prozent. Eine Verpflichtung zu einem Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen nach der EU-Taxonomie ist derzeit aufgrund der mangelnden bzw. unvollständigen Datenverfügbarkeit sowie der fehlenden Berichterstattung auf Unternehmensebene nicht möglich.

Der Gesamtanteil des Finanzprodukts, der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, betrug 6,04%.

Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen, bezogen auf Sozialziele des Finanzprodukts, betrug 6,59%.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Zu den „#2 Anderen Investitionen“ zählen alle Investitionen, die nicht zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen beitragen und nicht „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ zugeordnet werden können. Darunter zählen u. a.

– Derivate zur effizienten Portfoliosteuerung und zu Absicherungszwecken
– Barmittel zur Liquiditätssteuerung
– Investitionen, für die keine ESG-Daten vorhanden sind und somit eine vollständige Bewertung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale nicht möglich ist – Investitionen, die nicht unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Hierunter fallen auch indirekte Investitionen in Edelmetalle mittels Edelmetall-Zertifikaten. Diese werden nur von Partnern bezogen, die sich der Einhaltung des Responsible Gold Guidance und der Responsible Silver Guidance der London Bullion Market Association (LBMA) oder Responsible Sourcing Guidance der London Platinum and Palladium Market (LPPM) verpflichtet haben. Diese Richtlinie soll verhindern, dass Edelmetalle zu systematischen Menschenrechtsverletzungen, zu Konfliktfinanzierungen, zur Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung beiträgt.

In diese „anderen Investitionen“ kann zur Beimischung investiert werden. Von einer Beeinträchtigung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds wird nicht ausgegangen.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds wurde über die Nachhaltigkeitsindikatoren und der daraus resultierenden Nettoliste gemessen. So wurde im Rahmen der normbasierten Strategie über eine von der Gesellschaft definierte kritische Schwelle eine Mindest-Nachhaltigkeitsleistung der Emittenten definiert („Bewertung“). Aus der Bewertung der ESG-Daten ergaben sich die Nachhaltigkeitsindikatoren, wie z.B. Umsatzschwellen in kontroversen Geschäftsfeldern oder ein Mindestrating für gute Unternehmensführung („Messung“).

Diese Nachhaltigkeitsindikatoren wurden durch die Verwendung von einer sog. Nettoliste im Investmentprozess berücksichtigt. Der externe Datenanbieter erstellte hierzu regelmäßig ein Anlageuniversum (Nettoliste) mit Emittenten, die den Nachhaltigkeitsindikatoren entsprachen. Die Nettoliste wurde kontinuierlich im Rahmen des Portfolio- und Risikomanagements geprüft („Überwachung“). (Potenzielle) Verstöße wurden sowohl „ex-ante“ (vor Kauf) als auch „ex-post“ (nach Kauf, z.B. durch eine Verschlechterung der ESG-Ratings für Bestandspositionen) dem Fondsmanagement angezeigt und entsprechende definierte Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Stuttgart

LBBW Asset Management
Investmentgesellschaft mbH

 

Stuttgart

LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH

 

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.

An die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Sparkasse Vorderpfalz Select Deutschland N – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 14. November 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 14. November 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 12. Januar 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

(Andreas Koch) (Mathias Bunge)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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