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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023 DWS Zukunftsressourcen (EUR) DE0005152466

geralt (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.10.2022 bis 30.09.2023

DWS SDG Global Equities
ISIN Nr.: DE0005152466

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Ziel der Anlagepolitik ist die Erwirtschaftung eines überdurchschnittlichen Wertzuwachses. Hierzu investiert der Fonds überwiegend in Wertpapiere in- und ausländischer Emittenten, die in einem Geschäftsbereich innerhalb der vom Marktumfeld begünstigten Schwerpunktthemen tätig sind, von den ausgewählten Trends profitieren oder einem Industriesektor angehören, der direkt oder indirekt zu einem der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der UN beiträgt. Bei der Auswahl der geeigneten Anlagen sind ökologische und soziale Aspekte und die Grundsätze guter Unternehmensführung (sog. ESG-Standards) von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds*. In den zwölf Monaten bis Ende September 2023 verzeichnete der Fonds einen Wertzuwachs von 6,2% je Anteil (LD Anteilklasse, nach BVI-Methode; in Euro).

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Im globalen Anlagefokus des Fonds standen Aktien, die einen relevanten Umsatz im Bereich der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) erzielen.

Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum wurden v.a. in geopolitischen Unsicherheiten wie dem Russland/​Ukraine-Konflikt sowie den deutlich gestiegenen Inflationsraten und damit zusammenhängend der Unsicherheit über den zukünftigen Kurs der Zentralbanken gesehen. Ein weiteres Risiko wurde in einem potenziellen Zinsanstieg gesehen, bedingt auch durch die geringere Gewichtung von Titeln, die traditionell eher positiv auf steigende Zinsen reagieren (z.B. Aktien aus dem Finanzbereich).

Die internationalen Aktienbörsen verzeichneten im Berichtszeitraum – wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt – Kurssteigerungen, insbesondere in den Industrieländern. So konnten z.B. die US-Aktienmärkte (gemessen am S&P 500) per Saldo spürbare Kurszuwächse verbuchen. Getrieben wurden dabei die US-Börsen von den Technologiewerten, unterstützt vom gestiegenen Interesse am Thema „Künstliche Intelligenz“. Stärker noch legten die Aktienmärkte in Deutschland und in der Eurozone (gemessen am DAX bzw. am Euro Stoxx 50) zu, begünstigt u.a. durch die seit dem ersten Quartal 2023 abklingende Gaskrise und die geringer als befürchtet ausgefallene wirtschaftliche Abschwächung. Aber auch die japanische Börse (gemessen am TOPIX) wies einen deutlichen Kursanstieg auf, unterstützt durch die Abschwächung des Yen gegenüber dem Euro und dem US-Dollar.

DWS SDG Global Equities
Wertentwicklung der Anteilklassen (in Euro)

Anteilklasse ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
Klasse LD DE0005152466 6,2% 18,6% 41,6%
Klasse FC DE000DWS21K0 6,9% 20,9% 41,4%1)
Klasse IC DE000DWS21L8 7,1% 21,6% 42,7%1)
Klasse LC DE000DWS22S1 6,2% 18,6% 31,1%1)
Klasse TFC DE000DWS22R3 6,8% 20,8% 34,6%1)

1) Klassen FC und IC aufgelegt am 6.6.2019 /​ Klassen LC und TFC aufgelegt am 1.8.2019

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 30.9.2023

Der chinesische Aktienmarkt hingegen konnte nach seiner vorangegangenen Kursschwäche per Saldo nur moderat zulegen. Die zu Jahresbeginn 2023 aufgrund der -durch die chinesische Regierung durchgeführte Lockerung ihrer „Zero-COVID“-Politik – aufkeimenden Hoffnungen der Marktteilnehmer auf eine Kurserholung wurden im weiteren Verlauf bis Ende September 2023 durch die Probleme am chinesischen Immobilienmarkt und die schwächelnde Wirtschaft Chinas wieder gedämpft.

Europa war von der Russland/​ Ukraine-Krise besonders stark betroffen. Jedoch kam der Gaspreis im Berichtszeitraum in Europa deutlich zurück und auch der Euro konnte gegenüber dem US-Dollar aufwerten. Dem Fonds kamen im Berichtszeitraum v.a. seine Investitionen in Unternehmen im Bereich Versorger zugute. Während der Sektor generell Schwierigkeiten hatte, konnte z.B. Veolia von einer weiterhin erfolgreichen Integration der Suez Akquisition profitieren. Unternehmen mit Exposure zum US-Häusermarkt kam dessen robuste Entwicklung zugute. Während die Zinsen im Berichtszeitraum weiter gestiegen sind, erwies sich die Bauaktivität für Ein- und Mehrfamilienhäuser in den USA davon weitestgehend unbeeindruckt. Hiervon konnte z.B. Topbuild in den Vereinigten Staaten profitieren, die u.a. Isolationsmaterial herstellen und vertreiben, als auch Saint Gobain aus Frankreich. Darüber hinaus profitierte der Fonds von seinen Investments in Eli Lilly, ein Pharmaunternehmen, das bspw. Medikamente zur Behandlung von Fettleibigkeit und Diabetes entwickelt und vertreibt. Im Bildungsbereich konnte Grand Canyon Education überzeugen. Das Unternehmen unterstützt Universitäten über den gesamten Lebenszyklus der Studierenden (u. a. beim Immatrikulationsmanagement, Lehrplanentwicklung und Lehrkräftegewinnung).

Eine unterdurchschnittliche Kursentwicklung verzeichneten hingegen Werte mit einem Exposure zu Erneuerbaren Energien. Während besonders steigende Zinsen und fallende Strompreise Werte wie z.B. Sunrun oder Solaredge belasteten, hatte Siemens Energy mit firmenspezifischen Problemen zu kämpfen. Siemens Energy stellte im Berichtszeitraum deutliche Mängel an seinen Windturbinen fest, welche durch Abschreibungen und Rückstellungen deutlich den Gewinn drückten. Schwächer entwickelten sich darüber hinaus Unternehmen, die nachhaltige Alternativen zu Öl bzw. Treibstoff produzieren und vertreiben, wie bspw. Darling Ingredients, ein Hersteller von „Renewable Diesel“, dem u.a. die fallenden Kraftstoff- und Fettpreise zu schaffen machten. Zudem verzeichnete Pfizer deutliche Kursrückgänge. Belastend wirkten sich hier die rückläufigen Umsätze mit COVID-Impfstoffen aus.

DWS SDG Global Equities
Überblick über die Anteilklassen

ISIN-Code LD DE0005152466
FC DE000DWS21K0
TFC DE000DWS22R3
IC DE000DWS21L8
LC DE000DWS22S1
Wertpapierkennnummer (WKN) LD 515246
FC DWS21K
TFC DWS22R
IC DWS21L
LC DWS22S
Fondswährung EUR
Anteilklassenwährung LD EUR
FC EUR
TFC EUR
IC EUR
LC EUR
Erstzeichnungs- und Auflegungsdatum LD 27.2.2006 (ab 21.5.2019 als Anteilklasse LD)
FC 6.6.2019
TFC 1.8.2019
IC 6.6.2019
LC 1.8.2019
Ausgabeaufschlag LD 5%
FC keiner
TFC keiner
IC keiner
LC 5%
Verwendung der Erträge LD Ausschüttung
FC Thesaurierung
TFC Thesaurierung
IC Thesaurierung
LC Thesaurierung
Kostenpauschale LD 1,45% p.a.
FC 0,8% p.a.
TFC 0,8% p.a.
IC 0,6% p.a.
LC 1,45% p.a.
Mindestanlagesumme LD keine
FC EUR 2.000.000
TFC keine
IC EUR 10.000.000
LC keine
Erstausgabepreis LD EUR 50 (zuzüglich Ausgabeaufschlag)
FC Anteilwert der Anteilklasse DWS SDG Global Equities LD am Auflegungstag der Anteilklasse FC
TFC Anteilwert der Anteilklasse DWS SDG Global Equities LD am Auflegungstag der Anteilklasse TFC
IC Anteilwert der Anteilklasse DWS SDG Global Equities LD am Auflegungstag der Anteilklasse IC
LC Anteilwert der Anteilklasse DWS SDG Global Equities LD am Auflegungstag der Anteilklasse LC

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren überwiegend realisierte Gewinne bei Aktien.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 30.09.2023

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien (Branchen):
Industrien 84.509.178,67 21,64
Gesundheitswesen 75.459.805,21 19,33
Informationstechnologie 65.996.954,35 16,90
Versorger 32.983.441,22 8,45
Hauptverbrauchsgüter 32.309.321,01 8,27
Kommunikationsdienste 29.778.964,89 7,63
Dauerhafte Konsumgüter 19.898.406,16 5,10
Finanzsektor 19.093.979,87 4,89
Grundstoffe 9.230.745,54 2,36
Sonstige 4.971.158,81 1,27
Summe Aktien: 374.231.955,73 95,84
2. Investmentanteile 11.093.584,93 2,84
3. Bankguthaben 5.399.080,65 1,38
4. Sonstige Vermögensgegenstände 226.169,31 0,06
5. Forderungen aus Anteilscheingeschäften 43.910,31 0,01
II. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme -51.233,20 -0,01
2. Sonstige Verbindlichkeiten -407.327,86 -0,10
3. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften -74.299,40 -0,02
III. Fondsvermögen 390.461.840,47 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 30.09.2023

Wertpapierbezeichnung Stück bzw. Whg. in 1.000 Bestand Käufe/​ Zugänge Verkäufe/​ Abgänge Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am
Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere 374.231.955,73 95,84
Aktien
Canadian National Railway Co.
(CA1363751027)
Stück 89.120 10.079 16.009 CAD 147,9600 9.239.529,97 2,37
Novartis Reg.
(CH0012005267)
Stück 46.992 21.256 2.754 CHF 94,4800 4.599.403,46 1,18
GENMAB
(DK0010272202)
Stück 15.802 5.751 1.987 DKK 2.515,0000 5.330.279,38 1,37
Novo-Nordisk
(DK0062498333)
Stück 44.764 44.764 DKK 651,2000 3.909.697,93 1,00
Vestas Wind Systems
(DK0061539921)
Stück 160.400 160.400 DKK 151,9600 3.269.140,41 0,84
AEGON
(NL0000303709)
Stück 595.099 263.728 70.579 EUR 4,6250 2.752.332,88 0,70
AIB Group
(IE00BF0L3536)
Stück 596.802 78.023 530.565 EUR 4,2220 2.519.698,04 0,65
Alstom
(FR0010220475)
Stück 132.902 32.351 6.570 EUR 22,7800 3.027.507,56 0,78
AXA
(FR0000120628)
Stück 452.268 287.395 EUR 28,3600 12.826.320,48 3,28
Banco de Sabadell
(ES0113860A34)
Stück 902.655 1.103.363 200.708 EUR 1,1030 995.628,47 0,25
Compagnie de Saint-Gobain (C.R.)
(FR0000125007)
Stück 86.513 5.188 4.505 EUR 57,4200 4.967.576,46 1,27
Deutsche Telekom Reg.
(DE0005557508)
Stück 794.568 134.763 230.607 EUR 20,0600 15.939.034,08 4,08
E.ON Reg.
(DE000ENAG999)
Stück 349.526 73.586 EUR 11,2400 3.928.672,24 1,01
EDP Renovaveis
(ES0127797019)
Stück 278.407 65.682 7.976 EUR 15,4950 4.313.916,47 1,10
Industrie De Nora
(IT0005186371)
Stück 53.214 53.214 EUR 15,9500 848.763,30 0,22
Kingspan Group
(IE0004927939)
Stück 23.288 4.438 EUR 71,8800 1.673.941,44 0,43
Orange
(FR0000133308)
Stück 750.490 750.490 EUR 10,8620 8.151.822,38 2,09
SAP
(DE0007164600)
Stück 74.412 29.101 7.918 EUR 123,5800 9.195.834,96 2,36
Schneider Electric
(FR0000121972)
Stück 26.828 469 6.593 EUR 157,8600 4.235.068,08 1,08
Siemens Energy
(DE000ENER6Y0)
Stück 63.780 167.846 104.066 EUR 12,3600 788.320,80 0,20
Siemens Reg.
(DE0007236101)
Stück 28.253 3.080 10.769 EUR 136,9000 3.867.835,70 0,99
Signify (NL0011821392) Stück 112.974 26.573 58.270 EUR 25,7100 2.904.561,54 0,74
Solaria Energia Y Medio Ambiente
(ES0165386014)
Stück 85.496 11.957 33.758 EUR 14,6850 1.255.508,76 0,32
UPM Kymmene Corp. Bear.
(FI0009005987)
Stück 166.983 47.972 EUR 32,2200 5.380.192,26 1,38
Veolia Environnement
(FR0000124141)
Stück 604.127 99.781 9.143 EUR 27,2700 16.474.543,29 4,22
Vonovia
(DE000A1ML7J1)
Stück 106.584 12.750 49.209 EUR 22,6500 2.414.127,60 0,62
AstraZeneca
(GB0009895292)
Stück 109.199 34.171 11.295 GBP 112,0200 14.107.337,08 3,61
BT Group
(GB0030913577)
Stück 754.900 754.900 GBP 1,1745 1.022.523,41 0,26
Drax Group
(GB00B1VNSX38)
Stück 447.632 144.112 67.446 GBP 4,3690 2.255.454,05 0,58
Informa
(GB00BMJ6DW54)
Stück 452.722 74.389 23.156 GBP 7,5600 3.947.155,25 1,01
Johnson Matthey
(GB00BZ4BQC70)
Stück 70.193 3.647 15.147 GBP 16,3850 1.326.389,47 0,34
Pearson
(GB0006776081)
Stück 516.474 129.238 GBP 8,7500 5.211.795,06 1,33
Reckitt Benckiser Group
(GB00B24CGK77)
Stück 119.023 30.607 2.018 GBP 58,3400 8.008.074,99 2,05
Smurfit Kappa
(IE00B1RR8406)
Stück 79.938 14.959 42.050 GBP 27,3800 2.524.163,81 0,65
BYD Co. Cl.H
(CNE100000296)
Stück 129.000 129.000 HKD 242,0000 3.758.080,63 0,96
Central Japan Railway Co.
(JP3566800003)
Stück 176.500 151.400 JPY 3.635,0000 4.056.380,99 1,04
East Japan Railway Co.
(JP3783600004)
Stück 96.600 43.100 2.200 JPY 8.555,0000 5.225.005,53 1,34
Samsung SDI Co.
(KR7006400006)
Stück 15.272 5.605 812 KRW 512.000,0000 5.479.454,67 1,40
Mowi
(NO0003054108)
Stück 534.726 240.666 NOK 189,9000 9.022.205,11 2,31
Scatec ASA
(NO0010715139)
Stück 147.943 23.204 10.987 NOK 62,9500 827.459,19 0,21
Millicom International Cellular SDR
(SE0001174970)
Stück 48.656 119.111 70.455 SEK 169,7500 718.429,77 0,18
Merida Industry Co.
(TW0009914002)
Stück 302.000 45.000 102.000 TWD 175,0000 1.549.396,73 0,40
AbbVie
(US00287Y1091)
Stück 41.257 4.647 2.189 USD 152,2500 5.920.243,40 1,52
Acuity Brands
(US00508Y1029)
Stück 24.481 761 17.166 USD 170,1200 3.925.266,47 1,01
Adobe
(US00724F1012)
Stück 6.910 15.261 8.351 USD 504,6700 3.286.776,34 0,84
Advanced Drainage Systems
(US00790R1041)
Stück 30.452 2.982 24.809 USD 113,8300 3.267.060,47 0,84
American Water Works Co.
(US0304201033)
Stück 33.723 17.301 USD 123,5800 3.927.887,22 1,01
Aptiv
(JE00B783TY65)
Stück 50.869 7.092 4.735 USD 99,1400 4.753.207,03 1,22
Arista Networks
(US0404131064)
Stück 3.444 20.053 23.461 USD 184,4300 598.658,74 0,15
Array Technologies
(US04271T1007)
Stück 94.399 37.791 199.202 USD 23,2000 2.064.144,02 0,53
BioNTech ADR
(US09075V1026)
Stück 6.343 USD 102,0300 609.968,23 0,16
Bloom Energy Cl.A
(US0937121079)
Stück 83.534 31.013 24.291 USD 13,2300 1.041.616,23 0,27
Danaher Corp.
(US2358511028)
Stück 38.065 20.606 USD 247,1900 8.868.319,84 2,27
Darling Ingredients
(US2372661015)
Stück 241.823 52.282 9.086 USD 52,2300 11.904.255,69 3,05
DexCom
(US2521311074)
Stück 8.874 3.128 14.732 USD 95,4600 798.409,09 0,20
Eli Lilly and Company
(US5324571083)
Stück 10.642 4.882 5.537 USD 544,4500 5.460.920,74 1,40
Equinix REIT
(US29444U7000)
Stück 3.763 382 654 USD 720,9700 2.557.031,21 0,65
First Solar
(US3364331070)
Stück 51.523 36.727 22.516 USD 161,5000 7.842.567,86 2,01
Grand Canyon Education
(US38526M1062)
Stück 13.629 2.817 USD 118,7000 1.524.752,40 0,39
Medtronic
(IE00BTN1Y115)
Stück 118.106 73.218 27.363 USD 78,6900 8.759.435,57 2,24
Microsoft Corp.
(US5949181045)
Stück 52.549 8.796 20.342 USD 313,6400 15.533.900,43 3,98
NVIDIA Corp.
(US67066G1040)
Stück 8.987 9.017 6.327 USD 430,8900 3.649.772,32 0,93
Pentair
(IE00BLS09M33)
Stück 101.349 21.045 5.891 USD 65,2200 6.229.954,55 1,60
Pfizer
(US7170811035)
Stück 146.099 63.841 30.551 USD 32,0900 4.418.771,83 1,13
QUALCOMM
(US7475251036)
Stück 17.655 1.031 25.519 USD 111,1000 1.848.699,81 0,47
salesforce
(US79466L3024)
Stück 6.825 1.897 8.226 USD 203,2000 1.307.106,50 0,33
Savers Value Village
(US80517M1099)
Stück 55.095 55.095 USD 18,2000 945.079,17 0,24
SolarEdge Technologies
(US83417M1045)
Stück 35.441 29.990 528 USD 130,7400 4.367.159,60 1,12
Sunrun
(US86771W1053)
Stück 84.453 72.944 44.414 USD 12,3000 979.049,86 0,25
Taiwan Semiconductor ADR
(US8740391003)
Stück 38.419 4.687 21.857 USD 86,4100 3.128.921,57 0,80
The Procter & Gamble
(US7427181091)
Stück 24.468 1.056 21.158 USD 146,3400 3.374.785,22 0,86
TopBuild
(US89055F1030)
Stück 9.093 1.185 18.846 USD 251,5800 2.156.095,14 0,55
Union Pacific Corp.
(US9078181081)
Stück 6.028 4.579 12.623 USD 204,1100 1.159.637,21 0,30
UnitedHealth Group
(US91324P1021)
Stück 26.368 3.791 5.000 USD 510,1000 12.677.018,66 3,25
Universal Display Corp.
(US91347P1057)
Stück 10.646 3.204 USD 156,0400 1.565.694,48 0,40
VMware Cl. A
(US9285634021)
Stück 52.055 7.865 44.549 USD 166,9800 8.192.407,07 2,10
Waste Management Inc.
(US94106L1098)
Stück 81.576 5.535 15.270 USD 154,4400 11.874.267,14 3,04
Xylem
(US98419M1009)
Stück 114.951 72.145 7.529 USD 91,0500 9.864.550,94 2,53
Investmentanteile 11.093.584,93 2,84
Gruppeneigene Investmentanteile
(inkl. KVG-eigene Investmentanteile)
11.093.584,93 2,84
DWS Deutsche GLS – Managed Dollar Fund Z-Class
(IE00BYQNZ507) (0,000%)
Stück 1.070 1.503 1.855 USD 11.000,2744 11.093.584,93 2,84
Summe Wertpapiervermögen 385.325.540,66 98,68
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 5.399.080,65 1,38
Bankguthaben 5.399.080,65 1,38
Verwahrstelle (täglich fällig)
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 517.377,87 % 100 517.377,87 0,13
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
Australische Dollar AUD 10.303,44 % 100 6.294,68 0,00
Brasilianische Real BRL 47.545,03 % 100 8.902,73 0,00
Kanadische Dollar CAD 198.636,87 % 100 139.184,30 0,04
Schweizer Franken CHF 167.986,40 % 100 174.025,07 0,04
Britische Pfund GBP 144.222,49 % 100 166.327,40 0,04
Hongkong Dollar HKD 837.285,11 % 100 100.793,93 0,03
Israelische Schekel ILS 4.138,74 % 100 1.020,69 0,00
Japanische Yen JPY 18.142.439,00 % 100 114.705,78 0,03
Südkoreanische Won KRW 87.745.569,00 % 100 61.488,89 0,02
Neuseeländische Dollar NZD 11.777,21 % 100 6.692,74 0,00
Philippinische Peso PHP 1.189.451,65 % 100 19.813,96 0,01
Singapur Dollar SGD 1.246,90 % 100 862,61 0,00
Thailändische Baht THB 5.893,05 % 100 152,30 0,00
Taiwanesische Dollar TWD 79.810.362,00 % 100 2.339.790,24 0,60
US Dollar USD 1.847.887,95 % 100 1.741.647,46 0,45
Sonstige Vermögensgegenstände 226.169,31 0,06
Zinsansprüche EUR 5.206,69 % 100 5.206,69 0,00
Dividenden-/​
Ausschüttungsansprüche
EUR 193.392,08 % 100 193.392,08 0,05
Quellensteueransprüche EUR 27.570,54 % 100 27.570,54 0,01
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 43.910,31 % 100 43.910,31 0,01
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme -51.233,20 -0,01
EUR – Kredite EUR -51.233,20 % 100 -51.233,20 -0,01
Sonstige Verbindlichkeiten -407.327,86 -0,10
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen EUR -407.327,86 % 100 -407.327,86 -0,10
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -74.299,40 % 100 -74.299,40 -0,02
Fondsvermögen 390.461.840,47 100,00
Anteilwert bzw. umlaufende Anteile Stück
bzw. Whg.
Anteilwert in der
jeweiligen Whg.
Anteilwert
Klasse LD EUR 102,93
Klasse FC EUR 107,08
Klasse IC EUR 108,02
Klasse TFC EUR 106,93
Klasse LC EUR 104,16
Umlaufende Anteile
Klasse LD Stück 2.812.366,663
Klasse FC Stück 132,066
Klasse IC Stück 675.635,000
Klasse TFC Stück 1.724,000
Klasse LC Stück 266.902,067

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 29.09.2023
Australische Dollar AUD 1,636850 = EUR 1
Brasilianische Real BRL 5,340500 = EUR 1
Kanadische Dollar CAD 1,427150 = EUR 1
Schweizer Franken CHF 0,965300 = EUR 1
Dänische Kronen DKK 7,455900 = EUR 1
Britische Pfund GBP 0,867100 = EUR 1
Hongkong Dollar HKD 8,306900 = EUR 1
Israelische Schekel ILS 4,054850 = EUR 1
Japanische Yen JPY 158,165000 = EUR 1
Südkoreanische Won KRW 1.427,015000 = EUR 1
Norwegische Kronen NOK 11,254950 = EUR 1
Neuseeländische Dollar NZD 1,759700 = EUR 1
Philippinische Peso PHP 60,031000 = EUR 1
Schwedische Kronen SEK 11,496400 = EUR 1
Singapur Dollar SGD 1,445500 = EUR 1
Thailändische Baht THB 38,694700 = EUR 1
Taiwanesische Dollar TWD 34,110050 = EUR 1
US Dollar USD 1,061000 = EUR 1

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück bzw.
Whg. in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Landis+Gyr Group (CH0371153492) Stück 19.537
Novo-Nordisk B (DK0060534915) Stück 13.092 13.092
EDP Renovaveis Right (ES0627797907) Stück 236.025 236.025
Infineon Technologies Reg. (DE0006231004) Stück 3.580 55.639
Koninklijke Philips (NL0000009538) Stück 60.017
Neste Oyj (FI0009013296) Stück 70.414
Unicharm (JP3951600000) Stück 1.000 35.800
Chegg (US1630921096) Stück 28.388 59.839
Datadog (US23804L1035) Stück 40.791 40.791
Evoqua Water Technologies (US30057T1051) Stück 28.149 67.880
Hannon Armstrong Sustainable Infrastructure Cap. (US41068X1000) Stück 7.893 40.063
Niu Technologies Cl.A ADR (US65481N1000) Stück 89.626 245.120
Prudential Financial (US7443201022) Stück 56.382
SLM Corp. (US78442P1066) Stück 131.306
Investmentanteile
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile)
Deutsche Managed Euro Fund Z-Class (IE00BZ3FDF20) (0,100%) Stück 7.748 7.748

Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes)

Volumen in 1.000
unbefristet EUR 2.583
Gattung: Alstom (FR0010220475)

Anteilklasse LD

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller
(vor Körperschaftsteuer) EUR 400.542,34
2. Dividenden ausländischer Aussteller
(vor Quellensteuer) EUR 4.957.118,90
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 53.340,05
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 1.148,72
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 1.148,72
5. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -60.081,46
6. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -455.319,18
7. Sonstige Erträge EUR 40.233,73
Summe der Erträge EUR 4.936.983,10
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -4.789,15
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -2.020,04
2. Verwaltungsvergütung EUR -4.196.180,43
davon:
Kostenpauschale EUR -4.196.180,43
3. Sonstige Aufwendungen EUR -9.386,60
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen EUR -344,76
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -9.041,84
Summe der Aufwendungen EUR -4.210.356,18
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 726.626,92
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 13.947.139,99
2. Realisierte Verluste EUR -10.934.746,43
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 3.012.393,56
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.739.020,48
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 4.444.563,18
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 8.156.669,33
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 12.601.232,51
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 16.340.252,99

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 264.203.850,12
1. Ausschüttung/​Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -1.257.743,48
2. Mittelzufluss (netto) EUR 10.202.001,01
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 24.300.822,48
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -14.098.821,47
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR -7.376,33
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 16.340.252,99
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 4.444.563,18
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 8.156.669,33
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 289.480.984,31

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Ausschüttung Insgesamt Je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 41.068.693,07 14,60
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.739.020,48 1,33
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR -682.474,23 -0,24
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR -43.422.147,65 -15,44
III. Gesamtausschüttung EUR 703.091,67 0,25

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 289.480.984,31 102,93
2022 264.203.850,12 97,35
2021 280.222.601,99 107,86
2020 205.616.931,68 87,28

Anteilklasse FC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller
(vor Körperschaftsteuer) EUR 19,51
2. Dividenden ausländischer Aussteller
(vor Quellensteuer) EUR 241,42
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 2,58
4. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -2,93
5. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -22,18
6. Sonstige Erträge EUR 1,95
Summe der Erträge EUR 240,35
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -0,17
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -0,09
2. Verwaltungsvergütung EUR -112,49
davon:
Kostenpauschale EUR -112,49
3. Sonstige Aufwendungen EUR -0,43
davon:
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -0,43
Summe der Aufwendungen EUR -113,09
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 127,26
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 678,92
2. Realisierte Verluste EUR -531,75
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 147,17
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 274,43
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 224,83
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 411,23
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 636,06
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 910,49

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 13.231,68
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR 0,00
1. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 910,49
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 224,83
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 411,23
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 14.142,17

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 274,43 2,08
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 274,43 2,08

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 14.142,17 107,08
2022 13.231,68 100,19
2021 14.558,29 110,23
2020 11.698,77 88,58

Anteilklasse IC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller
(vor Körperschaftsteuer) EUR 100.583,11
2. Dividenden ausländischer Aussteller
(vor Quellensteuer) EUR 1.244.926,25
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 13.391,18
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 288,19
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 288,19
5. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -15.087,46
6. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -114.446,28
7. Sonstige Erträge EUR 10.087,28
Summe der Erträge EUR 1.239.742,27
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -1.200,54
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -506,22
2. Verwaltungsvergütung EUR -433.899,41
davon:
Kostenpauschale EUR -433.899,41
3. Sonstige Aufwendungen EUR -2.348,86
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen EUR -86,46
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -2.262,40
Summe der Aufwendungen EUR -437.448,81
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 802.293,46
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 3.500.821,48
2. Realisierte Verluste EUR -2.741.290,05
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 759.531,43
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.561.824,89
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 437.532,22
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 1.044.247,17
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.481.779,39
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.043.604,28

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 51.567.625,18
1. Mittelzufluss (netto) EUR 18.552.411,25
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 40.074.960,47
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -21.522.549,22
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR -180.825,54
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.043.604,28
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 437.532,22
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 1.044.247,17
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 72.982.815,17

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.561.824,89 2,31
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 1.561.824,89 2,31

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 72.982.815,17 108,02
2022 51.567.625,18 100,86
2021 71.257.074,76 110,76
2020 40.174.441,48 88,82

Anteilklasse TFC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller
(vor Körperschaftsteuer) EUR 254,30
2. Dividenden ausländischer Aussteller
(vor Quellensteuer) EUR 3.147,36
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 33,88
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 0,72
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 0,72
5. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -38,14
6. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -289,29
7. Sonstige Erträge EUR 25,50
Summe der Erträge EUR 3.134,33
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -2,83
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -1,28
2. Verwaltungsvergütung EUR -1.530,86
davon:
Kostenpauschale EUR -1.530,86
3. Sonstige Aufwendungen EUR -5,82
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen EUR -0,10
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -5,72
Summe der Aufwendungen EUR -1.539,51
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 1.594,82
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 8.851,37
2. Realisierte Verluste EUR -6.932,51
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 1.918,86
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.513,68
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 5.504,33
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 103.060,02
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 108.564,35
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 112.078,03

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 3.252.591,72
1. Mittelzufluss (netto) EUR -3.181.266,54
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -3.181.266,54
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 940,98
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 112.078,03
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 5.504,33
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 103.060,02
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 184.344,19

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 3.513,68 2,04
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 3.513,68 2,04

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 184.344,19 106,93
2022 3.252.591,72 100,09
2021 3.111.102,77 110,13
2020 11.140,75 88,49

Anteilklasse LC

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller
(vor Körperschaftsteuer) EUR 38.464,82
2. Dividenden ausländischer Aussteller
(vor Quellensteuer) EUR 475.907,47
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 5.120,19
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen
und Pensionsgeschäften EUR 110,29
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 110,29
5. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -5.769,73
6. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -43.749,66
7. Sonstige Erträge EUR EUR 3.863,75
Summe der Erträge EUR EUR 473.947,13
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -459,72
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -193,73
2. Verwaltungsvergütung EUR -402.220,70
davon:
Kostenpauschale EUR -402.220,70
3. Sonstige Aufwendungen EUR -899,64
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen -33,13
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -866,51
Summe der Aufwendungen EUR -403.580,06
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 70.367,07
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 1.338.552,30
2. Realisierte Verluste EUR -1.049.010,54
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 289.541,76
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 359.908,83
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 225.587,03
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 454.127,13
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 679.714,16
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.039.622,99

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 17.765.722,89
1. Mittelzufluss (netto) EUR 8.994.607,43
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 11.482.352,93
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -2.487.745,50
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR -398,68
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.039.622,99
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 225.587,03
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 454.127,13
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 27.799.554,63

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 359.908,83 1,35
2. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 359.908,83 1,35

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 27.799.554,63 104,16
2022 17.765.722,89 98,08
2021 7.950.624,81 108,61
2020 753.964,63 87,84

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 0,00

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

34% FTSE Environmental Opportunities All Share index, 33% S&P Global Water Index, 33% DAX Global Agribusiness Price Index

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 82,524
größter potenzieller Risikobetrag % 100,625
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 93,784

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren:

Diese Positionen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung aufgeführt.

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse LD: EUR 102,93

Anteilwert Klasse FC: EUR 107,08

Anteilwert Klasse IC: EUR 108,02

Anteilwert Klasse TFC: EUR 106,93

Anteilwert Klasse LC: EUR 104,16

Umlaufende Anteile Klasse LD: 2.812.366,663

Umlaufende Anteile Klasse FC: 132,066

Umlaufende Anteile Klasse IC: 675.635,000

Umlaufende Anteile Klasse TFC: 1.724,000

Umlaufende Anteile Klasse LC: 266.902,067

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf:

Klasse LD 1,45% p.a. Klasse FC 0,80% p.a. Klasse IC 0,60% p.a. Klasse TFC 0,80% p.a. Klasse LC 1,45% p.a.

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Zudem fiel aufgrund der Zusatzerträge aus Wertpapierleihegeschäften eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von

Klasse LD 0,000% Klasse IC 0,000% Klasse TFC 0,000% Klasse LC 0,000%

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von

Klasse LD 1,45% p.a. Klasse FC 0,80% p.a. Klasse IC 0,60% p.a. Klasse TFC 0,80% p.a. Klasse LC 1,45% p.a.

vereinbart. Davon entfallen auf die Verwahrstelle bis zu

Klasse LD 0,15% p.a. Klasse FC 0,15% p.a. Klasse IC 0,15% p.a. Klasse TFC 0,15% p.a. Klasse LC 0,15% p.a.

und auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige) bis zu

Klasse LD 0,05% p.a. Klasse FC 0,05% p.a. Klasse IC 0,05% p.a. Klasse TFC 0,05% p.a. Klasse LC 0,05% p.a.

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS SDG Global Equities keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale

Klasse LD mehr als 10% Klasse FC weniger als 10% Klasse IC weniger als 10% Klasse TFC weniger als 10% Klasse LC weniger als 10%

an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/​Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung pro Anteilklasse dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 182.024,52. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richtlinie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 20221)

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Wertpapierleihe Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Angaben in Fondswährung
1. Verwendete Vermögensgegenstände
absolut in % des Fondsvermögens
2. Die 10 größten Gegenparteien
1. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
2. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
3. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
4. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
5. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
6. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
7. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
8. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
9. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
10. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
3. Art(en) von Abwicklung und Clearing
(z.B. zweiseitig, dreiseitig, zentrale Gegenpartei)
4. Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet
5. Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten
Art(en):
Bankguthaben
Schuldverschreibungen
Aktien
Sonstige
Qualität(en):
Dem Fonds werden – soweit Wertpapier-Darlehensgeschäfte, umgekehrte Pensionsgeschäfte oder Geschäfte mit OTC-Derivaten (außer Währungstermingeschäften) abgeschlossen werden – Sicherheiten in einer der folgenden Formen gestellt:
– liquide Vermögenswerte wie Barmittel, kurzfristige Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente gemäß Definition in Richtlinie 2007/​16/​EG vom 19. März 2007, Akkreditive und Garantien auf erstes Anfordern, die von erstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten verbundenen Kreditinstituten ausgegeben werden, beziehungsweise von einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Behörden auf kommunaler, regionaler oder internationaler Ebene begebene Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit
– Anteile eines in Geldmarktinstrumente anlegenden Organismus für gemeinsame Anlagen (nachfolgend „OGA“), der täglich einen Nettoinventarwert berechnet und der über ein Rating von AAA oder ein vergleichbares Rating verfügt
– Anteile eines OGAW, der vorwiegend in die unter den nächsten beiden Gedankenstrichen aufgeführten Anleihen /​ Aktien anlegt
– Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit, die ein Mindestrating von niedrigem Investment-Grade aufweisen
– Aktien, die an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder an einer Börse eines OECD-Mitgliedstaats zugelassen sind oder gehandelt werden, sofern diese Aktien in einem wichtigen Index enthalten sind.
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, die Zulässigkeit der oben genannten Sicherheiten einzuschränken. Des Weiteren behält sich die Verwaltungsgesellschaft vor, in Ausnahmefällen von den oben genannten Kriterien abzuweichen.
Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds.
6. Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
Währung(en):
7. Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet
8. Ertrags- und Kostenanteile (vor Ertragsausgleich)
Ertragsanteil des Fonds
absolut 1.028,76
in % der Bruttoerträge 70,00
Kostenanteil des Fonds
Ertragsanteil der Verwaltungsgesellschaft
absolut 440,87
in % der Bruttoerträge 30,00
Kostenanteil der Verwaltungsgesellschaft
Ertragsanteil Dritter
absolut
in % der Bruttoerträge
Kostenanteil Dritter
9. Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
absolut
10. Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
Summe
Anteil
11. Die 10 größten Emittenten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
1. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
2. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
3. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
4. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
5. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
6. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
7. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
8. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
9. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
10. Name
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut)
12. Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
Anteil
13. Verwahrart begebener Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps (In % aller begebenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps)
gesonderte Konten /​ Depots
Sammelkonten /​ Depots
andere Konten /​ Depots
Verwahrart bestimmt Empfänger
14. Verwahrer/​Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer/​ Kontoführer
1. Name
verwahrter Betrag absolut

Eventuelle Abweichungen zu den korrespondierenden Angaben der detaillierten Ertrags- und Aufwandsrechnung beruhen auf Effekten im Rahmen des Ertragsausgleichs.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: DWS SDG Global Equities
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300GFBYQBLMJCVV20
ISIN: DE0005152466
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 50,40 % an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen, Unternehmensführung (Governance) sowie Staaten-Bewertung, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,
(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,
(3) In Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact (UN Global Compact) wurden Unternehmen mit sehr schwerwiegenden, ungelösten Kontroversen ausgeschlossen,
(4) Im Bereich ESG-Qualität wurden Emittenten ausgeschlossen, die im Verhältnis zu ihrer
Vergleichsgruppe am schlechtesten hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren bewertet wurden,
(5) Freedom House für Staaten, die als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
(6) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze überstiegen,
(7) Kontroverse Waffen,
(8) SDG-Bewertung im Hinblick auf die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs)

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten.

Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die detaillierten Beschreibungen der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl
der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden,
sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände und Indikatoren
die definierten ESG-Standards erfüllten, können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während
des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“
entnommen werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieses referenzierte Kapitel vertiefende
Informationen bzgl. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsindikatoren enthält. Diese sind im
Zusammenhang mit der folgenden Darstellung der Performanz der Nachhaltigkeitsindikatoren zu
lesen.

Zur Berechnung der ESG-Kennzahlen werden für die Vermögensgegenstände die Bewertungskurse aus dem Front-Office-System genutzt, so dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

DWS SDG Global Equities
Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt ist Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
Norm-Bewertung Indikator dafür, in welchem Maße bei einem Unternehmen
Norm-Verstöße gegen internationale Standards auftreten
Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
UN Global Compact-Bewertung Indikator dafür, ob ein Unternehmen direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf den United Nation Global Compact verwickelt ist Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
ESG-Qualitätsbewertung Indikator für den Vergleich der Umwelt-, Sozial- und
Governance-Faktoren eines Emittenten im Verhältnis zu seiner
Vergleichsgruppe
Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
Freedom House Status Indikator für die politisch-zivile Freiheit eines Staates Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen
Sektoren beteiligt ist
0% des Portfoliovermögens
Ausschluss-Bewertung für den Sektor
„kontroversen Waffen“
Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen
Waffen beteiligt ist.
0% des Portfoliovermögens
Nachhaltigkeitsbewertung Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Investitionen
gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) wird als Indikator zur Messung des Anteils nachhaltiger Investitionen herangezogen
50,40 % des Portfoliovermögens
SDG-Bewertung Indikator für den Beitrag eines Emittenten zur Erreichung der
UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs)
Keine Investitionen in
unzulängliche Vermögenswerte
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
(PAI)
PAII – 01. THG-Emissionen Summe des aktuellen Werts der Investitionen von
Unternehmen i, geteilt durch den Unternehmenswert
des investierten Unternehmens und multipliziert mit
den Scope 1+2+3-THG-Emissionen des
Unternehmens.
92.639,25 tCO2
PAII – 02. CO2-Fußabdruck – EUR Der CO2-Fußabdruck wird in Tonnen CO2- Emissionen pro Million investierter EUR ausgedrückt.
Die CO2-Emissionen eines Emittenten werden durch
seinen Unternehmenswert einschließlich liquider
Mittel (EVIC) normalisiert.
251,51 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 03. Kohlenstoffintensität Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität
Scope 1+2+3
585,98 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich
der fossilen Brennstoffe tätig sind
Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 17,70 % des Portfoliovermögens
PAII – 07. Aktivitäten, die sich negativ auf die biologische Vielfalt empfindlicher Gebiete auswirken Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen
mit Standorten/​Betrieben in oder in der Nähe von
biodiversitätssensiblen Gebieten, wenn die Aktivitäten dieser Beteiligungsunternehmen diese Gebiete
negativ beeinflussen
0 % des Portfoliovermögens
PAII – 08. Emissionen in Wasser In Oberflächengewässer eingeleitete Abwässer (in
Tonnen) als Folge von Industrie- oder Produktionstätigkeiten.
0 Tonnen /​ Million EUR
PAII – 09. Anteil gefährlicher Abfälle Tonnen gefährlicher Abfälle und radioaktiver Abfälle,
die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt
0,35 Tonnen /​ Million EUR
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen verwickelt waren
0 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 29. September 2023

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators –
PAII) werden anhand der Informationen in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet,
die unter anderem auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Falls es zu einzelnen
Wertpapieren oder deren Emittenten keine Informationen über einen einzelnen PAII gibt, weil keine
Daten verfügbar sind oder der Indikator auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht
anwendbar ist, können in einzelnen PAII-Berechnungsmethoden diese Wertpapiere oder Emittenten
mit einem Wert von 0 eingehen. Bei Zielfonds erfolgt eine „Portfolio-Durchsicht“ abhängig von der
Datenverfügbarkeit, unter anderem in Bezug auf die Datenaktualität der Zielfondbestände sowie der
verfügbaren Informationen der zugehörigen Wertpapiere oder Emittenten. Die Berechnungsmethode
für die einzelnen PAIIs kann sich in späteren Berichtsperioden infolge weiterentwickelter
Marktstandards, einer geänderten Behandlung bestimmter Wertpapierkategorien (wie Derivaten),
eines größeren Erfassungsbereichs der Daten oder aufgrund von aufsichtsrechtlicher Klarstellungen
ändern.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der Offenlegungsverordnung. Diese nachhaltigen Investitionen trugen mindestens zu einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)- Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:

• Ziel 1: Keine Armut
• Ziel 2: Kein Hunger
• Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
• Ziel 4: Hochwertige Bildung
• Ziel 5: Geschlechtergleichheit
• Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
• Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
• Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
• Ziel 10: Weniger Ungleichheit
• Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
• Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
• Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
• Ziel 14: Leben unter Wasser
• Ziel 15: Leben an Land

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte in Abhängigkeit von den tatsächlichen Anlagen im Portfolio. Die Gesellschaft ermittelte den Beitrag zu den UN-SDGs mittels der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Im Rahmen dieser Bewertungsmethodik wurde beurteilt, ob (1) eine Anlage einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs leistete, (2) der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigte (Do Not Significantly Harm – „DNSH“ Bewertung), und (3) das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

In die Nachhaltigkeitsbewertung flossen Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und/​oder internen Bewertungen auf Grundlage einer festgelegten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik ein, um festzustellen, ob eine Anlage nachhaltig war. Tätigkeiten, die einen positiven Beitrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden in Abhängigkeit von der Anlage nach Umsatz, Investitionsaufwendungen (CapEx) und/​oder betrieblichen Aufwendungen (OpEx) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die Anlage als nachhaltig, wenn der Emittent die DNSH-Bewertung bestand und das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war ein integraler Bestandteil der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung und beurteilte, ob durch einen Emittenten, der zu einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde, bestand der Emittent die DNSH-Bewertung nicht und konnte nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden in der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung systematisch die verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
aus Tabelle 1 (nach Relevanz) sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der
Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung
integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative
Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob ein Emittent die
ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage
verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder
Marktentwicklungen, festgelegt und konnten im Laufe der Zeit angepasst werden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung beurteilte die Gesellschaft darüber hinaus auf Basis der
Norm-Bewertung, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies
umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECDLeitsätze
für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte, der Prinzipien des UN Global Compact und der Standards der International Labour
Organisation. Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung von F wurden nicht als nachhaltig
eingestuft und waren als Anlage ausgeschlossen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

• Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) (Nr. 1);
• CO2-Fußabdruck (Nr. 2);
• THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wurde (Nr. 3);
• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);
• Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirkten (Nr.7);
• Emissionen in Wasser (Nr. 8);
• Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle (Nr. 9);
• Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und
• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische
Waffen) (Nr. 14).

Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden auf Produktebene durch die
Anwendung der ESG-Bewertungsmethodik beziehungsweise der Ausschlüsse von Anlagen des
Fonds berücksichtigt, die die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erfüllten, wie im
Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen
und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ näher beschrieben wurde.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die
folgenden Investitionen,
auf die der größte
Anteil der im
Bezugszeitraum
getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. September
2023
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur /​ Emittenten In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
Deutsche Telekom Reg. J – Information und Kommunikation 4,5 % Deutschland
Microsoft Corp. J – Information und Kommunikation 4,5 % Vereinigte Staaten
Veolia Environnement M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
3,9 % Frankreich
Waste Management Inc. E – Wasserversorgung, Abwasser – und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen
3,6 % Vereinigte Staaten
Darling Ingredients E – Wasserversorgung, Abwasser – und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen
3,4 % Vereinigte Staaten
UnitedHealth Group M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
3,3 % Vereinigte Staaten
AstraZeneca M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
3,3 % Vereinigtes Königreich
VMware Cl. A J – Information und Kommunikation 2,7 % Vereinigte Staaten
Canadian National Railway Co. H – Verkehr und Lagerei 2,6 % Kanada
AXA K – Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
2,3 % Frankreich
SAP J – Information und Kommunikation 2,0 % Deutschland
Reckitt Benckiser Group C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
1,9 % Vereinigtes Königreich
Xylem C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von
Waren
1,9 % Vereinigte Staaten
Mowi A – Land und Forstwirtschaft, Fischerei 1,8 % Norwegen
Danaher Corp. M – Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen
1,7 % Vereinigte Staaten

für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 29. September 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 90,83% des Portfoliovermögens.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 90,83% in Vermögensgegenstände an, die den ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 50,40% wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).

9,17% der Vermögensgegenstände des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, die durch die ESG-Datenbank nicht bewertet wurden oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag oder die eine SDG-Bewertung von D hatten (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag. Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgendeb Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.
– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur der NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
A Land und Forstwirtschaft, Fischerei 2,3 %
C Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 30,7 %
D Energieversorgung 3,9 %
E Wasserversorgung, Abwasser – und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 7,1 %
F Baugewerbe/​Bau 1,6 %
G Handel; Instandhaltung und Reperatur von Kraftfahrzeugen 0,4 %
H Verkehr und Lagerei 5,0 %
J Information und Kommunikation 17,9 %
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 7,7 %
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 19,3 %
P Erziehung und Unterricht 0,4 %
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 1,3 %
NA Sonstige 2,3 %
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 17,7 %

Stand: 29. September 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform? Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU)
2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte
jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der
Taxonomie-Verordnung konform waren.WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder
Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in
Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EUtaxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Anteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Es bestand kein separater Anteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 50,40% des Wertes des Fonds.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennungbei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich war, betrug der
Gesamtanteil an ökologisch undsozial nachhaltigen Investitionen insgesamt 50,40% des Wertes des Fonds.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen 9,17% der Vermögensgegenstände des Fonds, die durch die ESG-Datenbank nicht bewertet wurden oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag oder die eine SDG-Bewertung von D hatten. Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.
„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.
Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Anlagen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?
Dieser Fonds verfolgte eine Aktienstrategie.
Das Fondsvermögen wurde vorwiegend in Anlagen investiert, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt wurde. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein wesentlicher Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht.Weitere Details der Anlagepolitik konnten dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden.

ESG-Bewertungsmethodik
Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden.

Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESGDatenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens.

Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellte. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit.

Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte einEmittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre.

Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESGStandards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten:

• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung
Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im
Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet.
Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet. Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten, wurden ausgeschlossen.

• Norm-Bewertung
Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN
Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter
internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel
Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit,
nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die
zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten
von ESG-Datenanbietern und/​oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die
erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens,
einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet.
Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen.

• UN Global Compact-Bewertung
Zusätzlich zur Norm-Bewertung wurden Unternehmen ausgeschlossen, die direkt in eine oder
mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf die Prinzipien des United
Nations Global Compact verwickelt waren.

• ESG-Qualitätsbewertung
Bei der ESG-Qualitätsbewertung wurde zwischen Unternehmen und staatlichen Emittenten
unterschieden.
Für Unternehmen wurden Emittenten auf Basis ihrer ESG-Qualität verglichen. Die ESG-Qualitätsbewertung berücksichtigte bei der Beurteilung des Emittenten unterschiedliche ESG-Faktoren, so zum Beispiel den Umgang mit Umweltveränderungen, Produktsicherheit, Mitarbeitermanagement oder Unternehmensethik.
Die ESG-Qualitätsbewertung folgte dem sogenannten „Klassenbester-Ansatz“ (aus dem englischen
„best in class“). Dabei erhielten die Emittenten eine Bewertung relativ zu ihrer Vergleichsgruppe. Die
Vergleichsgruppe wurde gebildet aus Unternehmen aus dem gleichen Industriesektor. Die im
Vergleich besser bewerteten Emittenten erhielten eine bessere Bewertung während die im Vergleich
schlechter bewerteten Emittenten eine schlechtere Bewertung erhielten.

Für staatliche Emittenten beurteilte die ESG-Qualitätsbewertung einen Staat über eine Vielzahl an
ESG-Kriterien. Indikatoren für Umweltaspekte sind zum Beispiel der Umgang mit dem Klimawandel,
natürliche Ressourcen und Katastrophenanfälligkeit, Indikatoren für Soziales sind unter anderem das
Verhältnis zu Kinderarbeit, Gleichberechtigung und die herrschenden sozialen Bedingungen, und
Indikatoren für eine gute Regierungsführung waren zum Beispiel das politische System, das
Vorhandensein von Institutionen sowie die Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus berücksichtigte die
ESG-Qualitätsbewertung explizit die zivilen und demokratischen Freiheiten eines Landes.

Unternehmen und staatliche Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz ESG-Qualitätsbewertung hatten, wurden ausgeschlossen.

• Freedom House Status
Freedom House war eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad
ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten
ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden.

• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren
Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten
in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten.

Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren
erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen
ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden:

– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen in der
Rüstungsindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung und/​oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen für die
Glücksspielindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Produktion von Erwachsenenunterhaltung,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Palmöl,
– zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung aus Kernenergie und/​oder Abbau von Uran und/​oder
Anreicherung von Uran,
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl,
– aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/​oder Erdgas (inklusive Ölsand,
Ölschiefer/​Schiefergas, arktische Bohrungen),
– zu mehr als 1% aus dem Abbau von Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung aus Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von fossilen
Brennstoffen (exklusive Erdgas),
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl,
– zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und
Ölschiefer.

Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche
Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik.
Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte
Kraftwerkskohle, das heißt Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wird.

Es durften Emittenten für den Fonds erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im
Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Atomenergie
und Erdgas sowie Förderung von Uran

• Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“
Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten
von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen,
abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die
Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden.
Außerdem wurden Unternehmen ausgeschlossen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Brandbomben auf Basis von weißem Phosphor identifiziert wurden.

• SDG Bewertung
Der Beitrag eines Emittenten zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) wurde anhand einer
SDG-Bewertungsskala gemessen, die auf einer internen SDG-Anlagemethodik basierte. Emittenten
wurden anhand ihres positiven und negativen Beitrags zu den SDGs ausgewählt und bewertet.
Darüber hinaus wurden nach der SDG-Anlagemethodik Risiken ermittelt und SDG-Bewertungen
entsprechend angepasst.
Die Gesellschaft berücksichtigte die Ergebnisse der SDG-Anlagemethodik und investierte in
Emittenten, die eine der drei höchsten Bewertungen (A bis C, wobei „A“ die höchste Bewertung und
„C“ die niedrigste Bewertung ist) auf der SDG-Bewertungsskala erreicht hatten.
Emittenten, die eine SDG-Bewertung von E oder F hatten, sind ausgeschlossen worden.

• Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung
Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von
ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen
mit Erlösverwendung erfüllt waren. Dabei erfolgt zunächst eine Prüfung der Anleihe auf
Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social
Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten
der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen,
die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen.

Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen:
– Unternehmen und staatliche Emittenten mit der schlechtesten ESG-Qualitätsbewertung im Vergleich
zu ihrer Vergleichsgruppe (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Staatliche Emittenten die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
– Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Unternehmen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in
Bezug auf den UN Global Compact verwickelt waren,
– Unternehmen mit Involvierung in kontroversen Waffen, oder
– Unternehmen mit identifizierten Kohleexpansionsplänen.

• Bewertung von Investmentanteilen
Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der ESG Qualitäts-, Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-, UN Global Compact-Bewertung, Freedom House Status und bezüglich der Anlagen in Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben, chemischer und biologischer Waffen galten (hierbei wurden die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur entsprechend berücksichtigt) bewertet.
Die Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds
unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb des Zielfondsportfolios. In Abhängigkeit zum jeweiligen
Bewertungsansatz wurden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Toleranzschwellen) definiert, die zu
einem Ausschluss des Zielfonds führten. Demnach konnten Zielfonds in Anlagen investiert sein, die
nicht im Einklang mit den definierten ESG-Standards für Emittenten standen.

Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung
Darüber hinaus hat die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag
zu einem oder mehreren UN-SDGs gemessen. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei
der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage
als nachhaltig eingestuft werden konnte, wie im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen
Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige
Investition zu diesen Zielen bei?“ näher ausgeführt.

Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände
Nicht jede Anlage des Fonds wird durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies gilt
insbesondere für folgende Vermögensgegenstände:

Bankguthaben wurden nicht bewertet.

Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen
Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von
Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllen, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne
Emittenten dürfen jedoch nur dann für den Fonds erworben wurden, wenn die Emittenten der
Basiswerte die ESG-Standards erfüllen und nicht nach den oben beschriebenen ESG-Bewertungsansätzen ausgeschlossen sind.

Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.

Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet, die in dem Abschnitt
„Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder
sozialen Merkmale ergriffen? “ näher beschrieben wird. Dementsprechend befolgten die bewerteten
Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es war kein Index als Referenzwert festgelegt worden.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 30. September 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​ footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

DWS SDG Global Equities (https:/​/​www.dws.de/​aktienfonds/​de0005152466-dws-sdg-global-equities-ld)

Russland/​Ukraine-Krise

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.

Hinweise für Anleger in der Schweiz

Das Angebot von Anteilen dieser kollektiven Kapitalanlage (die „Anteile“) in der Schweiz richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger, wie sie im Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 („KAG“) in seiner jeweils gültigen Fassung und in der umsetzenden Verordnung („KKV“) definiert sind. Entsprechend ist und wird diese kollektive Kapitalanlage nicht bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Dieses Dokument und/​oder jegliche andere Unterlagen, die sich auf die Anteile beziehen, dürfen in der Schweiz einzig qualifizierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden.

1. Vertreter in der Schweiz

DWS CH AG
Hardstrasse 201
CH-8005 Zürich

2. Zahlstelle in der Schweiz

Deutsche Bank (Suisse) SA
Place des Bergues 3
CH-1201 Genf

3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente

Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, „Wesentliche Anlegerinformationen“ sowie Jahres- und Halbjahresberichte können beim Vertreter sowie der Zahlstelle in der Schweiz kostenlos bezogen werden.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für die in der Schweiz angebotenen Anteile ist der Erfüllungsort am Sitz des Vertreters. Der Gerichtsstand liegt am Sitz des Vertreters oder am Sitz oder Wohnsitz des Anlegers.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS SDG Global Equities – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. Januar 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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