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Verkauf von geerbten Immobilien

geralt (CC0), Pixabay

Das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof in München, hat seine Rechtsprechung zum Verkauf von geerbten Immobilien geändert. Laut dem heute veröffentlichten Urteil des Gerichts betrifft dies den Verkauf von Immobilien, die zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehören. In solchen Fällen dürfen die Finanzämter keine Einkommensteuer mehr auf den Verkaufserlös erheben. Das Urteil wurde in einem konkreten Fall gefällt, in dem ein Mann den Erbteil seiner Kinder übernommen und anschließend die geerbten Immobilien verkauft hatte. Das Finanzamt verlangte Einkommensteuer, was die Richter in München jedoch ablehnten. Die Übernahme des Erbteils sei kein herkömmlicher Kauf, und daher sei der erzielte Erlös nicht einkommensteuerpflichtig.

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