Dark Mode Light Mode

Schutz in der EU

dianacibotari1991 (CC0), Pixabay

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Frauen aus Drittstaaten in der EU Schutz erhalten können, wenn ihnen im Heimatland häusliche Gewalt droht. Die Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, sie als Flüchtlinge anzuerkennen oder zumindest subsidiären Schutz zu gewähren. Der konkrete Fall betraf eine Kurdin türkischer Staatsangehörigkeit, die in Bulgarien Schutz suchte, nachdem sie sich von einer Zwangsheirat scheiden ließ und daraufhin nach eigenen Angaben von ihrer eigenen Familie bedroht wurde. Der EuGH entschied, dass die Frau aufgrund ihres Geschlechts verfolgt wurde, und daher der Flüchtlingsschutz greift.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Windräder

Next Post

Insolvent: HSF Immobilien GmbH