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Schutz in der EU

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dianacibotari1991 (CC0), Pixabay

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Frauen aus Drittstaaten in der EU Schutz erhalten können, wenn ihnen im Heimatland häusliche Gewalt droht. Die Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, sie als Flüchtlinge anzuerkennen oder zumindest subsidiären Schutz zu gewähren. Der konkrete Fall betraf eine Kurdin türkischer Staatsangehörigkeit, die in Bulgarien Schutz suchte, nachdem sie sich von einer Zwangsheirat scheiden ließ und daraufhin nach eigenen Angaben von ihrer eigenen Familie bedroht wurde. Der EuGH entschied, dass die Frau aufgrund ihres Geschlechts verfolgt wurde, und daher der Flüchtlingsschutz greift.

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