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Lächerlich dieses Urteil

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Die Sprecherin der Klimagruppe Letzte Generation, Carla Hinrichs, ist zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt hat ihre Berufung abgelehnt und die ursprüngliche Strafe bestätigt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In dem Berufungsverfahren ging es um eine frühere Verurteilung von Hinrichs. Die 26-jährige Aktivistin hatte eine Straße in Frankfurt blockiert und sich während des Protests an die Straße festgeklebt. Durch die Blockade kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Das Amtsgericht Frankfurt hatte sie daraufhin zu der Bewährungsstrafe verurteilt. Nach dem Urteil legte Hinrichs Berufung ein.

Der Fall wirft Fragen auf, ob eine Bewährungsstrafe in solchen Fällen ausreichend ist. Dies betrifft sowohl die Abschreckungswirkung als auch die Frage der Verhältnismäßigkeit von Strafen bei Protestaktionen, die auf gesellschaftliche Missstände aufmerksam machen sollen. Solche Urteile stehen oft im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Bedürfnis nach öffentlicher Sicherheit und Ordnung.

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