Dark Mode Light Mode

Insolvenz: FSB Frische Service Berlin Verwaltungs GmbH

Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FSB Frische Service Berlin Verwaltungs GmbH, mit Sitz in der Ludwig-Prandtl-Straße 23, 12526 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Wyschka, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.12.2023 um 13:00 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beschlossen.

  1. Das Insolvenzverfahren wurde aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 22.12.2023 um 13:00 Uhr eröffnet.
  2. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Bäkestraße 7, 12207 Berlin, bestellt.
  3. Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 15.03.2024 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Forderungen sind dabei mit Grund und Betrag anzugeben.
  4. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wurden für den 30.01.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Charlottenburg angesetzt. Dabei werden Angelegenheiten gemäß den §§ 35 Abs. 2, 66, 100 f., 149, 157, 160, 162, 163, 233 und 271 der Insolvenzordnung (InsO) behandelt.
  5. Ein Prüfungstermin ist für den 30.04.2024 um 10:20 Uhr im Amtsgericht Charlottenburg anberaumt.
  6. Inhaber von Sicherungsrechten an beweglichen Gegenständen oder Rechten sind aufgefordert, diese dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen.
  7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, Zahlungen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten.
  8. Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellungen im Verfahren vorzunehmen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO.
  9. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
  10. Hinweis: Veröffentlichungen von Daten aus dem Insolvenzverfahren werden spätestens 6 Monate nach Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Auszug aus den Gründen: Der Antrag wurde am 31.03.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingereicht.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Verkündung oder, falls diese nicht erfolgt, ab Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung, Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch einzureichen und muss die bezeichnete Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Die genauen Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation sind in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und auf www.justiz.de nachzulesen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 22.12.2023

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Wahlen im Jahr 2024 in Deutschland

Next Post

FTX-Bankman-Fried: Kein zweiter Prozess