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Anklage

KLAU2018 (CC0), Pixabay

Gegen einen inzwischen 76 Jahre alten Narkosearzt hat die Staatsanwaltschaft wegen des Todes einer Patientin am 27. Januar 2020 nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge Anklage zum Landgericht Berlin erhoben.

Der Angeschuldigte soll von einem in Berlin-Kreuzberg ansässigen Orthopäden hinzugezogen worden sein, um eine 59-Jährige unter Vollnarkose zu setzen, damit ihr eine Schmerzmittelinjektion verabreicht werden kann. Die Frau soll dann in sediertem Zustand einen Atem- und Herzstillstand erlitten haben, nach Reanimation in ein Wachkoma gefallen und aus diesem bis zu ihrem Tod Ende April 2020 aufgrund einer Covid-19-Infektion nicht mehr erwacht sein.

Nach den Ermittlungen ist der nun angeklagte Anästhesist mutmaßlich dafür aufgrund gleich mehrerer Versäumnisse verantwortlich: So soll er sich bereits in Vorbereitung der Narkose nicht ausreichend mit dem Gesundheitszustand der Patientin auseinandergesetzt und kein Aufklärungsgespräch geführt haben. Stattdessen soll er die Tochter der Verstorbenen am Tag des Eingriffs gebeten haben, die Formulare zu unterschreiben. Da so bereits keine wirksame Einwilligung in die Behandlung erfolgt sein dürfte, wertet die Staatsanwaltschaft dies als eine vorsätzliche Körperverletzung.

Trotz des Gesundheitszustands der Frau soll er dann unterlassen haben, die notwendigen Maßnahmen zur Überwachung der Vitalfunktionen vorzunehmen und ihr zusätzlichen Sauerstoff zuzuführen. Den Atem- und Herzstillstand der Patientin soll er dann trotz seiner Anwesenheit für mehrere Minuten nicht bemerkt haben.

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