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Clever-Business GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev bezüglich der BaFin Meldung zu Clever-Business GmbH

Clever-Business GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

GiselaFotografie (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat angeordnet, dass die in Handewitt ansässige Clever-Business GmbH sowie deren Geschäftsführer ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln müssen. Sie haben dafür keine Erlaubnis.

Die Clever-Business GmbH bot bis September 2022 die Teilnahme am „CASHCOW 24-7 Win-Win-Konzept“ an. Dabei konnten Anlegerinnen und Anleger Warenpakete erwerben. Das Unternehmen versprach, mindestens den Kaufpreis zurückzuzahlen.

Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnungen vom 15. Juni 2023 verpflichten die Clever-Business GmbH und ihren Geschäftsführer, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen.

Die Bescheide der BaFin sind sofort vollziehbar und bestandskräftig.

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