Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen 48-jährigen Mann vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben, dem insgesamt 21 Wohnungseinbrüche zur Last gelegt werden, wovon zehn jedoch lediglich versuchte Einbrüche sind.
Seit Mitte 2022 wurden vermehrt Einbrüche in Einfamilienhäuser im Nordosten Berlins sowie in den angrenzenden Landkreisen Märkisch-Oderland und Barnim festgestellt. Auffällig war dabei die Vorgehensweise: In den Nachtstunden wurden Löcher in die Fensterrahmen im Bereich der Verriegelung gebohrt, durch die anschließend ein Draht oder ähnliches Werkzeug eingeführt wurde, um den Fenstergriff zu betätigen.
Die Einbruchsserie endete im August 2023, als der Angeschuldigte bei einem Einbruch mit genau dieser Methode in Nordrhein-Westfalen festgenommen wurde. Zunächst konnte seine DNA nur an einem Tatort in Berlin nachgewiesen werden. Doch durch die Zusammenarbeit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) Berlin-Brandenburg des Landeskriminalamtes und der Ermittlungsgruppe (EG) Villa der Polizeidirektion Ost wurden weitere Spuren ausgewertet und Überwachungsbilder analysiert. Dadurch ergab sich der dringende Tatverdacht gegen den Angeschuldigten für insgesamt 21 Einbrüche und Einbruchsversuche: acht in Hoppegarten, acht in Kaulsdorf, Bohnsdorf und Rudow, drei in Wartenberg sowie jeweils einer in Neu-Hohenschönhausen und Biesdorf.
Der Gesamtwert der mutmaßlich von ihm erbeuteten Wertgegenstände beläuft sich auf 18.948 Euro.
Der Angeschuldigte hat bisher keine Stellung zu den Tatvorwürfen genommen. Zurzeit befindet er sich in Untersuchungshaft im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren in Nordrhein-Westfalen. Für das vorliegende Verfahren wurde ein „Überhaftbefehl“ erlassen, was bedeutet, dass er nach einer möglichen Entlassung aus der aktuellen Haft in Nordrhein-Westfalen nicht freigelassen, sondern aufgrund des hiesigen Haftbefehls weiterhin in Untersuchungshaft gehalten wird.