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BaFin Maßnahme: VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG: BaFin bestellt Sonderbeauftragte
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BaFin Maßnahme: VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG: BaFin bestellt Sonderbeauftragte

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG: BaFin bestellt Sonderbeauftragte

Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Sonderbeauftragte für die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG bestellt.

Die BaFin hat am 30. November 2023 Christian Gervais als Sonderbeauftragten in der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG eingesetzt. Er übernimmt dort die Aufgaben und Befugnisse eines Geschäftsleiters. Gervais verfügt über langjährige Erfahrung im Genossenschaftsbanksektor. Er erfüllt die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, die das Kreditwesengesetz fordert.

Die BaFin hat diese Maßnahme ergriffen, weil das Institut nur noch einen Geschäftsleiter hatte. Drei der zuvor vier Vorstandsmitglieder hatten in den vergangenen Monaten ihr Amt niedergelegt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Bank von mindestens zwei Personen geleitet wird.

Am 5. Dezember 2023 übernahm Klaus Dirk Auerbach als Sonderbeauftragter die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats der Bank. Auerbach hat über viele Jahre Erfahrungen in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und als Aufsichtsratsmitglied in zahlreichen Unternehmen gesammelt. Er erfüllt ebenfalls die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, die das Kreditwesengesetz fordert.

Die BaFin hat diese Maßnahme ergriffen, damit die Bank wieder durch einen Aufsichtsrat kontrolliert wird und damit handlungsfähig ist. Ein Aufsichtsrat ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle 16 Mitglieder des bisherigen Aufsichtsratsgremiums waren in den vergangenen Wochen zurückgetreten.

Beide Maßnahmen sind seit dem 5. Dezember 2023 bestandskräftig.

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