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Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt: Payment-Blocking ist rechtmäßig

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat in einem Eilverfahren am 26. Oktober 2023 die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung für Zahlungsdienstleistungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel bestätigt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Im Kern des Falls stand die Beschwerde einer in Malta ansässigen Online-Glücksspielanbieterin. Ihre Spiele, die auch auf deutschsprachigen Internetseiten zugänglich waren, verfügten nicht über die nach dem Glücksspielstaatsvertrag erforderliche Erlaubnis. Daraufhin wurde ihr vom Glücksspielanbieter das Veranstalten solcher Spiele in Deutschland untersagt.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) erweiterte diese Maßnahme, indem sie einem Zahlungsdienstleister die Abwicklung von Transaktionen für das unerlaubte Glücksspielangebot der Antragstellerin untersagte. Dieses sogenannte Payment-Blocking führte zur Einleitung eines Eilverfahrens durch die Antragstellerin.

Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück. Es befand zwar, dass das Payment-Blocking auch legale Auslandsspiele beeinträchtigen könnte. Es sei jedoch mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit sowie den unionsrechtlichen Grundfreiheiten des freien Zahlungs- und Dienstleistungsverkehrs vereinbar.

Der Senat betonte, dass Zahlungsdienstleister im Rahmen ihrer Vertragsbeziehung mit dem Glücksspielanbieter geeignete Nachweise verlangen können, um unerlaubtes Glücksspiel auszuschließen. Selbst wenn dies zu einem vollständigen Abbruch der Geschäftsbeziehung führen sollte, entspräche das Payment-Blocking dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

In diesem konkreten Fall wurde die Entscheidung der Glücksspielbehörde, basierend auf der Bekämpfung von Suchtgefahren und dem Gefährdungspotential von Online-Glücksspielen, als angemessen erachtet.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrags. Sie bestätigt, dass die Länder die Möglichkeit haben, Zahlungsdienstleister zur Unterbindung von unerlaubtem Glücksspiel zu verpflichten.

Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die Anbieter von legalen Glücksspielen in Deutschland. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Angebote nicht von Zahlungsdienstleistern blockiert werden. Dies kann durch die Vorlage geeigneter Nachweise an die Zahlungsdienstleister erfolgen.

Das Payment-Blocking ist ein wirksames Mittel zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels. Es kann dazu beitragen, die Zahl der Spielsüchtigen zu verringern und den Verbraucherschutz zu verbessern.

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