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Ausgrenzung

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Ralphs_Fotos (CC0), Pixabay

Im bayerischen Landtag haben CSU, Freie Wähler und SPD eine signifikante Änderung der Geschäftsordnung vorgenommen. Diese Anpassung zielt darauf ab, die AfD vom Vorsitz in den drei wichtigsten Ausschüssen – Finanzen, Inneres und Recht – auszuschließen. Stattdessen erhalten nun die Regierungsparteien CSU und Freie Wähler den ersten Zugriff auf die Leitung dieser Gremien, während die AfD, als größte Oppositionspartei, erst ab dem vierten Ausschuss die Möglichkeit hat, den Vorsitz zu übernehmen.

Die AfD kritisierte diese Änderung der Geschäftsordnung scharf und bezeichnete sie als Missbrauch sowie ein „kleines Ermächtigungsgesetz“. Auch die Grünen stimmten gegen die Änderung, allerdings aus einem anderen Grund. Sie argumentierten, dass es auch andere Wege gegeben hätte, einen Vorsitz der AfD in den wichtigen Ausschüssen zu verhindern. Die Entscheidung im Landtag löste somit kontroverse Reaktionen aus und wirft Fragen über das Gleichgewicht der politischen Kräfte sowie über faire Verfahrensweisen in parlamentarischen Prozessen auf.

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