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Helfen Sie doch Thomas Hölscher herauszufinden, wer das Dokument verfasst hat
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Helfen Sie doch Thomas Hölscher herauszufinden, wer das Dokument verfasst hat

Conmongt (CC0), Pixabay

Nun, wir wollen Thomas Hölscher vom Unternehmen TH Mining AG aus der Schweiz ja auch einmal unterstützen, denn mit der Hilfe unserer User sollte es doch gelingen, ein unglaubliches Mysterium aufzudecken.

Worum geht es?

Nun, uns hatte man eine Präsentation in die Redaktion zugespielt. Eine Präsentation, in der es um das Unternehmen TH Mining AG ging, aber auch gleichzeitig um Aussagen zu Thomas Hölscher. Natürlich fragen wir dann immer auch einmal an, ob das Dokument, welches durchaus brisante Aussagen enthält, auch wirklich echt ist. Zu unserer Überraschung hat uns Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost von der Kanzlei BrostClassen dann aber mitgeteilt, dass sein Mandant, Thomas Hölscher, und das Unternehmen TH Mining AG diese Präsentation nicht kennen würden.

Ja, Dr. Brost scheint richtig erbost zu sein in der an uns gerichteten Mail, denn er will, dass wir ihm mitteilen, wie wir an diese Präsentation gekommen sind, heißt, wer uns diese zur Verfügung gestellt hat. Dr. Brost will dann rechtlich gegen diese Person vorgehen.“

Zitat:

Die von Ihnen erwähnte Präsentation ist unserem Mandanten, Herrn Hölscher, nicht bekannt. Er hat eine solche auch nicht erstellt und die entsprechenden Inhalte nicht kommuniziert. Bitte teilen Sie uns mit, von wem Sie diese Präsentation erhalten haben, damit wir weitere rechtliche Schritte prüfen können. Wie Ihnen bekannt ist, sind Sie zu einer ordnungsgemäßen Konfrontation verpflichtet.

Zitat Ende

Nun, wir haben ja bereits lange Zweifel an der fachlichen Beschlagenheit von Dr. Brost, denn natürlich geniesst unser Informant hier „Quellenschutz“ Herr Dr. Brost von der Kanzlei BrostClassen.

Wir wollen dann mal den „Erklärbär“ spielen Herr Dr. Brost, was Quellenschutz bedeutet:

Zitat:

Der Begriff Quellenschutz im Presserecht bezeichnet das Recht von Journalisten, ihre Informanten nicht zu nennen. Dieser Schutz ist in Deutschland in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) verankert, der die Pressefreiheit garantiert.

Der Quellenschutz ist wichtig, um die Pressefreiheit zu gewährleisten. Journalisten benötigen für ihre Arbeit oft Informationen, die nur schwer zugänglich sind. Wenn Journalisten ihre Informanten nennen müssten, würden diese in Zukunft weniger bereit sein, Informationen an die Presse weiterzugeben. Dies würde die Pressearbeit erschweren und die Öffentlichkeitsarbeit von Behörden und Unternehmen verschleiern.

Der Quellenschutz gilt sowohl im Zivil- als auch im Strafprozess. Im Zivilprozess können Journalisten sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wenn sie zu Fragen befragt werden, die sie zur Offenbarung ihrer Quellen zwingen würden. Im Strafprozess können Journalisten von einer Zeugenaussage entbunden werden, wenn die Offenbarung ihrer Quellen zu einer Straftat gegen sie selbst oder ihre Informanten führen würde.

Der Quellenschutz ist jedoch nicht schrankenlos. Er kann eingeschränkt werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenbarung der Quelle besteht. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Offenbarung der Quelle zur Aufklärung einer Straftat oder zur Verhinderung eines schweren Unglücks beitragen würde.

In der Praxis ist der Quellenschutz ein wichtiges Instrument für die Pressearbeit. Er ermöglicht es Journalisten, auch dann Informationen zu veröffentlichen, wenn diese von öffentlichen Stellen oder anderen mächtigen Akteuren unter Verschluss gehalten werden sollen.

Zita Ende

Das hier ein überwiegend öffentliches Interesse an der Offenlegung der Quelle vorhanden sein könnte, das werden nicht einmal sie dann behaupten, oder?

Nun wollen wir aber Thomas Hölscher helfen weniger schlaflose Nächte zu haben, denn es wird ihn schon beunruhigen wer denn einfach solch ein Dokument erstellt und dann, als Dokument der Th Mining AG, ausgibt. Wollen Sie Thomas Hölscher helfen? Dann sagen Sie uns woher das Dokument stammt, wenn sie das dann wissen.

Um diese mysteriöse Dokument geht es. Bitte ACHTUNG! Das Dokument wurde nicht von Thomas Hölscher authorisiert.Möglicherweise weil die Inhalte nicht korerkt sein könnten.

thmining2

 

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