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Staatsanwaltschaft Leipzig

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Köhler, Sebastian Maik –
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

R 008 VRs 652 Js 36968/​20

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 652 Js 36968/​20, gegen Köhler, Sebastian Maik- geboren am 19.07.1994 – wegen Geldwäsche, ist durch Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 28.03.2022 i.V.m. mit dem Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig vom 21.05.2021 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Seit dem 22.05.2020 stellte der Verurteilte bewusst und willentlich sein Konto bei der Deutschen Kreditbank AG einem unbekannten Täter in der Absicht zur Verfügung, auf dem Konto Überweisungsgutschriften entgegenzunehmen und diese anschließend nach dem Umtausch in Kryptowährung auf weitere Konten zu transferieren. Auf dem Bankkonto gingen im Zeitraum vom 22. bis 27.05.2020 folgende Überweisungsgutschriften ein:

Nr. Buchungsdatum Name des Überweisenden Verwendungszweck Betrag in
EUR
1 22.05.2020 Abdullah Ayranci SVWZ+293585323371 623,49
2 22.05.2020 TRANSFERGO LTD SVWZ+Mykolas Kavaliauskas 966,99
3 22.05.2020 Wulf Rohwedder SVWZ+Rechnungsausgleich
333602856723 Ebay hippofoto
Sigma Art 135/​1.8 Nikon
614,99
4 25.05.2020 Thomas Nimke SVWZ+KTM Fully 2973 Janette
Nimke
2.000,00
5 25.05.2020 Manfred und Sieglinde Loch SVWZ+Großauftrag – Richard Klemper 5.000,00
6 25.05.2020 Thomas Grimberg SVWZ+ebay Grimberg, Hasselblad 2.160,00
7 25.05.2020 Christian Holzner SVWZ+Rechnungsausgleich-
Christian Holzner -23.05.2020
2.000,00
8 25.05.2020 Markus Sauerbrey SVWZ+Sauerbrey, Omen Laptop 1.317,98
9 26.05.2020 Harald Schoenen 4.000,00
10 26.05.2020 Harald Schoenen SVWZ+DATUM 26.05.2020,
16.47 UHR 1.TAN 434207
800,00
11 26.05.2020 Ivan und Marina Stephan 4.000,00
12 27.05.2020 Gabriele Prang SVWZ+Prang, Omen 1.410,99

In den Fällen 1-4, 6, 8 und 12 wurden die Überweisungen unter Vortäuschung der Lieferfähigkeit und -willigkeit über eBay verkauft. Die Käufer entsprechender Waren überwiesen den Kaufpreis, erhielten in der Folge jedoch keine Waren. Hierdurch entstand den Käufern ein Vermögensschaden in Höhe des jeweiligen Kaufpreises. In den Fällen 5, 7 und 9-11 wurden die Überweisungen betrügerisch veranlasst, indem sich unbefugt Zugang zu den Onlinebanking-Accounts der überweisenden Personen verschafft wurde und anschließend Onlineüberweisungen ohne Autorisierung der Kontoinhaber ausgeführt wurden.

Im Zeitraum vom 19. bis 22.05.2020 gingen zudem auf dem auf dem Konto des Verurteilten bei der Commerzbank AG folgende Überweisungsgutschriften ein, welche er ohne Rechtsgrund erlangt hatte, die aus eBay-Betrugsstraftaten stammen:

Nr. Datum Überweisung Name des Überweisenden Betrag in EUR Gekaufte Ware
1 19.05.2020 Manfred Huber 865,- Synthesizer Moog Sub 37
2 21.05.2020 Moritz Fundinger 963,49 Forgeworld Warlord Titan
3 22.05.2020 Markus Krause 559,39 Pokemon Sammelkarten
4 22.05.2020 Thomaides M.
Obergfell R.
1.400,- bislang unbekannt
5 22.05.2020 Reiner Drittenthaler 660,- Kartuschkasten

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 24.894,44 EUR und 3.597,08 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 18.10.2023

gez. Dipl.-Rpfl. (FH) Fritzsche

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