Staatsanwaltschaft Ravensburg
R181 VRs 43 Js 14586/18
Durch das Amtsgericht Tettnang ist am 20.02.2019 ein Urteil ergangen, welches seit dem 28.02.2019 rechtskräftig ist. Gegen Mahmoud Kaluf wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen gem.§ 73c StGB in Höhe von 700,00 Euro angeordnet.
Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: am 29.07.2018 wurde dem Geschädigten Jonatan Cruz Spini und seiner Musikgruppe aus Italien die Tageseinnahmen, die die Musikgruppe anlässlich des „Kulturufers“ in Friedrichshafen erspielt haben, vom Verurteilten entwendet.
Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie binnen 6 Monaten bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg anmelden, § 459k Abs.1 StPO.
Hinweis: Die genannte Frist läuft, sobald ab dem Veröffentlichungsdatum ein Monat verstrichen ist.
Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht § 459k Abs. 2 StPO.
Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.
Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung richtet, befriedigt werden/worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459 Abs. 2S. 1, 2 StPO.
Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.
Der Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Ravensburg, Seestr. 1, 88214 Ravensburg, zum Aktenzeichen R181 VRs 43 Js 14586/18 schriftlich in Verbindung setzten.