Staatsanwaltschaft Schwerin
Öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 980, 983 BGB
256 Js 19369/22 V –
Am 21.01.2022 wurden in einem wegen Verstoßes gegen das Post- oder Fernmeldegeheimnis geführten Ermittlungsverfahren – 256 Js 19369/22, StA Schwerin – folgende Gegenstände sichergestellt:
Ein Goldbarren Heraeus Feingold 999,9, Heraeus Edelmetall Hanau, 10g mit der Nummer 943653 und zwei Silberbarren Heraeus Feinsilber 999,9 Heraeus Edelmetall Hanau, 100g
Der Eigentümer konnte nicht ermittelt werden.
Die Gegenstände werden bei der Staatsanwaltschaft Schwerin verwahrt.
Der/die Eigentümer oder Dritte, die Rechte an den Gegenständen geltend machen, werden aufgefordert, diese binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Staatsanwaltschaft Schwerin, Bleicherufer 15, 19053 Schwerin zu dem Aktenzeichen 256 Js 19369/22 V geltend zu machen und nachzuweisen.
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Verwertung durch öffentliche Versteigerung, sofern niemand Rechte angemeldet hat.
gez. Hanke, Staatsanwältin