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Staatsanwaltschaft Karlsruhe

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Einziehungsverfahren gegen Hamza Hamrouni

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung des Wertes
des Taterlangten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459 k StPO)

715 VA 270 Js 5380/​23

Mit Strafbefehl des Amtsgerichts Karlsruhe vom 23.02.2023 – 9 Cs 270 Js 5380/​23 – wurde gegen den Einziehungsbetroffenen die Einziehung folgenden Gegenstandes angeordnet, welcher bereits beschlagnahmt ist:
1 Jacke, Marke VAUDE, Farbe: cranberry, Größe: 28/​S (neuwertig)

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen besteht ein Entschädigungsanspruch. Der Verurteilung liegt ein Diebstahl vor dem 23.01.2023, 11:35 Uhr aus einem unbekannten Geschäft zugrunde.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu dem Aktenzeichen 715 VA 270 Js 5380/​23 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459 k StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 k Abs. 5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

 

 

 

gez. Schanzenbach
Rechtspflegerin

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