Staatsanwaltschaft Gera
Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von
Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)
842 Js 8194/21
Mit Entscheidung des Amtsgerichts Jena vom 21.06.2023, Az.: 842 Js 8194/21 wurde die Einziehung von Wertersatz gemäß 73 c StGB in Höhe von 3.299,00 Euro angeordnet. Bislang wurden keine Vermögenswerte sichergestellt.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt zwischen dem 18.01.2020 und 19.01.2020 drang die Verurteilte in den Hausflur des Wohnhauses Johannisstraße 17, 07743 Jena ein und entwendete dort das Mountainbike Bulls E-Stream EVO 2 FS 29 des Geschädigten Rüdiger Wöller.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten Rüdiger Wöller, dessen Aufenthalt unbekannt ist, die Möglichkeit zu eröffnen, seine Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 842 Js 8194/21 anzugeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/media/tmmjv_staatsanwaltschaft/Themen/Geschaedigte/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.