Staatsanwaltschaft Chemnitz
R010 VRs 750 Js 13872/20
Sehr geehrte Damen und Herren,
im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
verurteilte Person | Heiko Peichl |
Entscheidung | Strafbefehl des Amtsgerichts Döbeln vom 25.08.2020, Az: 3 Cs 750 Js 13872/20, rechtskräftig seit 01.10.2020 |
Einziehungsanordnung | Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 84,90 EUR |
Laut der genannten Entscheidung beträgt der Schaden der Firma Direma Direkt Marketing Services GmbH mit Sitz in der Rheinstraße 14b in 9470 Buchs in der Schweiz 84,90 EUR.
Nach der genannten Entscheidung könnte der Firma Direma Direkt Marketing Services GmbH mit Sitz in der Rheinstraße 14b in 9470 Buchs in der Schweiz als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 03.09.2019 bestellte der Verurteilte online bei der Firma Direma Direkt Marketing Services GmbH mit Sitz in der Rheinstraße 14b in 9470 Buchs in der Schweiz, unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit Powerspray Activmax zum Preis von 84,90 EUR inklusive Versandkosten.
Entsprechend seiner vorgefassten Absicht bezahlte er die ihm im Vertrauen auf seine Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit am 07.09.2019 überlassene Ware nicht. Hierdurch ersparte er Aufwendungen in Höhe des Kaufpreises und es entstand ein entsprechender Schaden.
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 84,90 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um der Firma Direma Direkt Marketing Services GmbH mit Sitz in der Rheinstraße 14b in 9470 Buchs in der Schweiz die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.