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Staatsanwaltschaft Köln

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Köln

An die Geschädigten
in dem Verfahren
116 Js 1176/​20

Vollstreckungsverfahren gegen Özgür Akca
Tatvorwurf: Strafbare Kennzeichenverletzung u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO

Anlagen
Merkblatt über das Entschädigungsverfahren
Rückantwortschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Urteil vom 22.09.2021 hat das Landgericht Köln – 118 KLs 6/​21 – hinsichtlich Özgür Akca die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 355.706,44 Euro angeordnet

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.

Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich hin.

Hochachtungsvoll

 

Emuth
Rechtspflegerin

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