Staatsanwaltschaft Mühlhausen
310 Js 58305/19
In einem hiesigen Strafverfahren wurde durch Urteil des Amtsgerichts Nordhausen vom 30.07.2020, Az: 310 Js 58305/19 31 Ds, rechtskräftig seit 30.07.2020 eine Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 354,93 EUR angeordnet.
Nicht alle Verletzten, der aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat, konnten bislang ermittelt werden.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 12.06.2019 bestellte die Verurteilte im Online-Shop der alpha Trade & Consulting GmbH in Nürnberg unter der Rechnungsnummer 1047 einen Tisch und 6 Stühle zum Preis von 124,94 EUR. Die Ware wurde ihr überlassen. Den Kaufpreis blieb die Verurteilte jedoch schuldig, wodurch ein entsprechender Schaden entstanden ist.
Diese Mitteilung erfolgt, um einem Rechtsnachfolger der Verletzten die Möglichkeit zu eröffnen, seine Rechte auf Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen geltend machen zu können.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen unter „Informationen für Geschädigte von Straftaten“ -> „Geschädigtenmitteilung Einziehung von Taterträgen“ auf der Homepage der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft.