Staatsanwaltschaft Gera
Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der Geschädigten
einer Straftat und Information über deren Rechte
930 VRs 831 Js 5752/22
Selbständiges Einziehungsverfahren gegen Pfeifer, Janine, geb. am 27.05.
In dem Strafverfahren Az. 831 Js 5752/22 hat das Amtsgericht Rudolstadt mit Beschluss vom 21.03.2023 die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 3476,48 EUR gegen die oben genannte Einziehungsbetroffene angeordnet. Im Rahmen der Vollstreckung der Einziehungsanordnung konnten 3459,48 EUR gesichert werden.
Die Einziehung dieses Geldbetrages dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 2 StPO.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Auf dem Konto der Einziehungsbeteiligten bei der Fidor Bank, IBAN: DE78 7002 2200 0077 0716 44, gingen im Zeitraum vom 04.02.2022 bis 24.02.2022 Gutschriften von Privatpersonen aus dem In- und Ausland in Höhe von insgesamt 32.770,00 Euro ein, welche zeitnah an Kryptowährungsplattformen oder andere Konten weitergeleitet wurden.
Der unbekannt gebliebene Vortäter beabsichtigte, über das Konto der Einziehungsbeteiligten Gelder, welche aus nicht näher konkretisierbaren Betrugstaten stammten, zu vereinnahmen.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 930 VRs 831 Js 5752/22 anzugeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/themen/informationen-fuer-geschaedigte
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.