Frage: Herr Reime, die Multi Invest Sachwerte GmbH hat Verbrauchern in vorab gedruckten Verträgen beim Abschluss von Gold-Sparplänen eine Treueprämie zugesagt. Diese wurde dann jedoch nicht ausgezahlt, mit der Begründung, dass das Vermögensanlagengesetz dies nicht mehr zulasse.
Ist diese Begründung rechtlich haltbar?
Antwort: Nein, die Begründung ist nicht rechtlich haltbar. Vertragsliche Vereinbarungen müssen eingehalten werden und können nicht einfach einseitig geändert werden. Das Vermögensanlagengesetz regelt zwar die Ausgabe von Wertpapieren, aber nicht die Auszahlung von Treueprämien.
Frage: Was können Verbraucher tun, wenn sie von der Multi Invest Sachwerte GmbH nicht die versprochene Treueprämie erhalten haben?
Antwort: Sie sollten die Auszahlung der Treueprämie einfordern. Bestehen Sie auf der vertraglich festgelegten Zahlung, selbst wenn die Ablehnung bereits vor einiger Zeit erfolgte.
Frage: Was passiert, wenn das Unternehmen der Forderung nicht nachkommt?
Antwort: Verbraucher können sich dann an die Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherzentrale kann sich bei dem Unternehmen für die Verbraucher einsetzen und eine Schlichtungsstelle einschalten.
Frage: Was sollten Verbraucher bei Goldsparplänen generell beachten?
Antwort: Bei Goldsparplänen sollten Verbraucher besonders auf die Kosten und Bedingungen achten. Oftmals sind diese überhöht und nachteilig. Bevor Sie in einen Goldsparplan investieren, empfehlen wir, unsere Ratschläge und Hinweise zu beachten, um sicherzustellen, dass Sie nicht getäuscht werden.
Frage: Welche Ratschläge geben Sie Verbrauchern bei Goldsparplänen?
Antwort: Achten Sie auf:
Hohe Abschlusskosten, die oft bis zu 10 Prozent oder sogar mehr betragen. In der Regel werden diese Kosten zuerst oder vorrangig beglichen, bevor Ihr Geld tatsächlich in Gold investiert wird.
Hohe Aufschläge beim Goldkauf. Dies schließt auch zusätzliche Gebühren für kleinere Mengen ein. In den Bedingungen muss klar festgehalten sein, wie der Goldkauf erfolgt und welcher Aufpreis zum aktuellen Goldkurs gezahlt werden muss.
Erhebliche Verwaltungs- und Lagerkosten sowie Transport- und Versicherungsgebühren. Oftmals werden diese Kosten lediglich erwähnt, aber nicht präzise beziffert, was zu unangenehmen Überraschungen führen kann.
Einschränkungen bei der Rückgabe des erworbenen Goldes. Häufig ist die Rückgabe von Goldbarrenbruchstücken eingeschränkt, ohne die genaue Größe des Barrens anzugeben.