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Staatsanwaltschaft Gera

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten
zugunsten der Geschädigten einer Straftat und Information über deren Rechte

930 VRs 851 Js 21164/​22

Ermittlungsverfahren gegen Greilich, Inis Henriette, geb. am 08.06.1961

In dem Strafverfahren Az. 851 Js 21164/​22 hat das Amtsgericht Mühlhausen mit Beschluss vom 08.05.2023 die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 767,68 EUR gegen die oben genannte Einziehungsbetroffene angeordnet. Im Rahmen der Vollstreckung der Einziehungsanordnung konnten 766,68 EUR gesichert werden.
Die Einziehung dieses Geldbetrages dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 2 StPO.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Unbekannte Täterschaft verleitete die Betroffene Greilich unter Vortäuschung einer sich entwickelnden Liebesbeziehung dazu, unter anderem bei der DKB am 02.07.2022 ein Girokonto zu eröffnen (IBAN: DE21 1203 0000 1082 4092 18) und die Zugangsdaten zu dem Konto der unbekannten Täterschaft zur Verfügung zu stellen, die das Konto daraufhin ohne weiteres Zutun und ohne Kenntnis der Beschuldigten als Zahlungsziel- und Durchlaufkonto für eine Vielzahl von Überweisungseingängen nutzte, die ihrerseits durch Betrugstaten gegenüber den jeweiligen Auftraggebern der Überweisungen veranlasst wurden.

Im Einzelnen gingen auf dem Konto folgende betrügerisch erlangten Zahlungen ein:

Datum Betrag Auftraggeber/​Geschädigter
13.07.2022 26,00 € Erika Lehmann
15.07.2022 1.000,00 € Johann Mitterer und Miriam Schulze (Österr.)
20.07.2022 400,00 € dto.
20.07.2022 3.200,00 € Nadeepa Fonseka
20.07.2022 1.950,00 € Ciara Griffin (Irland)
21.07.2022 1.000,00 € ACC Nederend (Niederlande)
22.07.2022 350,00 € Venegas Cajamarca (Niederlande)
22.07.2022 1.000,00 € ACC Nederend (Niederlande)
22.07.2022 750,00 € Venegas Cajamarca (Niederlande)

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.

Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 930 VRs 851 Js 21164/​22 anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​themen/​informationen-fuer-geschaedigte

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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