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The Healing Company Inc., New York: BaFin setzt Geldbußen fest

geralt / Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 15. März 2023 Geldbußen in Höhe von 600.000 Euro gegen das New Yorker Unternehmen The Healing Company Inc. festgesetzt. Grund war, dass dieses gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Es hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig übermittelt.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund

Anteilseigner müssen innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten und der BaFin mitteilen, wenn ihre Stimmrechte bestimmte Schwellenwerte berühren.

Für ihre Stimmrechtsmitteilung müssen Anteilseigner ein verbindliches Meldeformular nutzen. Das ist in § 12 Absatz 1 Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV) geregelt.

Teilt ein Meldepflichtiger dem Emittenten und der BaFin nicht rechtzeitig mit, wenn er mit seinen Anteilen bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreitet, verstößt er gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt für juristische Personen maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

Die Pflicht zur Stimmrechtsmitteilung dient der Transparenz des Kapitalmarkts. Dadurch soll die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb erhöht und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Funktionsfähigkeit des deutschen Aktienmarkts gestärkt werden.

 

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 15. März 2023 Geldbußen in Höhe von 600.000 Euro gegen die The Healing Company Inc., New York festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die The Healing Company Inc., New York hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.Die Finanzaufsicht BaFin hat am 15. März 2023 Geldbußen in Höhe von 600.000 Euro gegen das New Yorker Unternehmen The Healing Company Inc. festgesetzt. Grund war, dass dieses gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Es hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig übermittelt.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund

Anteilseigner müssen innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten und der BaFin mitteilen, wenn ihre Stimmrechte bestimmte Schwellenwerte berühren.

Für ihre Stimmrechtsmitteilung müssen Anteilseigner ein verbindliches Meldeformular nutzen. Das ist in § 12 Absatz 1 Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV) geregelt.

Teilt ein Meldepflichtiger dem Emittenten und der BaFin nicht rechtzeitig mit, wenn er mit seinen Anteilen bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreitet, verstößt er gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt für juristische Personen maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

Die Pflicht zur Stimmrechtsmitteilung dient der Transparenz des Kapitalmarkts. Dadurch soll die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb erhöht und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Funktionsfähigkeit des deutschen Aktienmarkts gestärkt werden.

 

Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 15. März 2023 Geldbußen in Höhe von 600.000 Euro gegen die The Healing Company Inc., New York festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die The Healing Company Inc., New York hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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