Start Allgemein DM verliert wichtiges Verfahren

DM verliert wichtiges Verfahren

167
Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass dm seine Produkte nicht mehr als „klimaneutral“ und „umweltneutral“ bewerben darf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Rechtsstreit gegen dm gewonnen. Die DUH wirft dm Verbrauchertäuschung vor, da die Produkte nicht tatsächlich klima- oder umweltneutral seien, sondern nur von dm ausgeglichene Umweltauswirkungen hätten.

Das Gericht stimmte der Ansicht der DUH zu und bemängelte, dass Informationen auf den Produkten den Verbrauchern vorenthalten wurden. Ein Logo auf den Verpackungen wies auf weitere Informationen auf der Webseite hin, jedoch war nicht klar ersichtlich, dass sie dort zu finden sind. Ein Siegel wurde als irreführend eingestuft.

Dm hatte vor der Verhandlung erklärt, dass sie die Produktserie „Pro Climate“ eingeführt haben, um umweltverträglichen Konsum zu ermöglichen. Die Serie umfasst über 100 Artikel und berücksichtigt nicht nur CO₂-Emissionen, sondern auch andere Umweltauswirkungen. Das Unternehmen versucht, diese Auswirkungen in der Produktentwicklung zu reduzieren und unvermeidbare Umweltauswirkungen durch nachhaltige Flächenaufwertung zu kompensieren.

Dm stimmte zu, das Label „klimaneutral“ von den Produkten zu entfernen, und verkauft derzeit Produkte mit diesem Label ab. Für den Begriff „umweltneutral“ will dm interne Prüfungen durchführen, ob es alternative Möglichkeiten gibt.

Die DUH hat auch gegen andere Unternehmen, darunter Danone, Netto und Eurowings, rechtliche Schritte wegen Werbung mit Klimaneutralität eingeleitet.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein