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Ausnahmetatbestände im Vermögensanlagengesetz

angelolucas (CC0), Pixabay

Das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) in Deutschland regelt die Anlagevermittlung und den Vertrieb von Vermögensanlagen, die keine Wertpapiere sind. Es zielt darauf ab, den Anlegerschutz zu gewährleisten und Transparenz bei der Kapitalbeschaffung sicherzustellen. Innerhalb des VermAnlG gibt es einige Ausnahmetatbestände, bei denen bestimmte Vermögensanlagen von der Prospektpflicht befreit sein können. Es ist wichtig zu beachten, dass die folgende Aufzählung nicht abschließend ist und dass sich die rechtlichen Bestimmungen ändern können:

  1. Angebote an qualifizierte Anleger: Angebotene Vermögensanlagen können von der Prospektpflicht befreit sein, wenn sie ausschließlich an qualifizierte Anleger gerichtet sind. Qualifizierte Anleger sind in der Regel institutionelle Anleger und Personen, die bestimmte Mindestanforderungen in Bezug auf ihre Finanzmittel erfüllen.
  2. Angebote an eine begrenzte Zahl von Personen: Es gibt Ausnahmen, wenn das Angebot einer Vermögensanlage an eine begrenzte Anzahl von Personen gerichtet ist. Die genaue Anzahl variiert je nach Rechtsordnung.
  3. Kleine Angebote: Es kann eine Befreiung von der Prospektpflicht geben, wenn der Gesamtwert der angebotenen Vermögensanlagen unter bestimmten Schwellenwerten liegt.
  4. Angebote mit einem Gesamtgegenwert von unter 2,5 Millionen Euro: In Deutschland gibt es eine Ausnahme für Angebote, deren Gesamtgegenwert unter 2,5 Millionen Euro liegt.
  5. Crowdfunding: In einigen Fällen können Crowdfunding-Projekte von der Prospektpflicht befreit sein, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Anmerken wollen wir dann aber auch, dass die Ausnahmetatbestände im VermAnlG spezifische Bedingungen und Anforderungen haben.

Wenn Sie eine Vermögensanlage anbieten möchten und glauben, dass Sie möglicherweise von der Prospektpflicht befreit sind, ist es ratsam, professionelle rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie alle einschlägigen Vorschriften einhalten. Fehlende Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

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