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Impfschaden – Prozesse

WiR_Pixs (CC0), Pixabay

In Deutschland beginnen heute gleich zwei Gerichte mit Schadenersatzklagen gegen Hersteller von COVID-19-Impfstoffen. Das Landgericht in Rottweil, Baden-Württemberg, verhandelt über die Klage eines 58-jährigen Mannes, der gesundheitliche Schäden aufgrund einer Biontech-Impfung geltend macht.

Der Mann behauptet, dass er aufgrund der Impfung eine starke Verschlechterung seiner Sehkraft auf dem rechten Auge erfahren hat. Er fordert 150.000 Euro Schmerzensgeld und verlangt zudem die Feststellung, dass Biontech für mögliche materielle Schäden haftbar gemacht wird. Das Unternehmen aus Mainz hält die Vorwürfe des Mannes für unbegründet.

Gleichzeitig findet vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg, Bayern, eine Berufungsverhandlung in einem Fall gegen den Hersteller AstraZeneca statt. Zuvor hatte das Landgericht Hof die Klage einer Frau gegen das britisch-schwedische Unternehmen abgewiesen. Die Klägerin legte Berufung ein, weshalb nun die Verhandlung am OLG stattfindet.

Die Frau hatte nach schweren gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca zurückführt, Schadenersatz von dem Unternehmen gefordert. Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler in Bezug auf den Impfstoff feststellen konnte.

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