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BGH schafft Klarheit für Verbraucher

QuinceCreative (CC0), Pixabay

Der Bundesgerichtshof hat heute ein richtungsweisende Urteil in Zusammenhang mit Dieselthermofenstern gefällt. Autohersteller müssen grundsätzlich Schadenersatz für Dieselautos mit Thermofenstertechnik zahlen, wenn diese in einem zu kleinen Temperaturbereich Abgase ordnungsgemäß von Schadstoffen reinigt, teilte der BGH mit.

Der BGH hob Urteile von Gerichten auf, die Schadenersatzklagen abgewiesen hatten, und verwies sie zurück. Die Berufungsgerichte müssten die Haftungsfrage weiter aufklären, sagte Richterin Eva Menges.

Geklagt hatten Autobesitzer gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. Ihre Diesel-Pkws halten nur bei bestimmten Außentemperaturen die Schadstoffgrenzwerte für Stickoxid ein. Bei hohen und niedrigen Temperaturen wird die Abgasreinigung zum Motorschutz gedrosselt.

Das ist nach EU-Recht prinzipiell möglich, die Grenzen dafür wurden durch Rechtsprechung infolge des Dieselskandals aber eng gezogen. Die Kläger können einen Teil des Kaufpreises zurückerhalten, sofern in den Motoren ihrer Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

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