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Staatsanwaltschaft Hechingen

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hechingen

R112 VRs 28 Js 1630/​22 VA

Durch Beschluss des Amtsgerichts Hechingen vom 06.07.2022, rechtskräftig seit 03.08.2022, wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.120,00 € gegen den Betroffenen Antonio Vazquez N-Mira angeordnet.

Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Unbekannte Beschuldigte boten über „ebay“ diverse Gegenstände zum Kauf an, obwohl sie weder über die entsprechende Ware verfügten noch die Absicht hatten, diese zu verkaufen oder zu übersenden. Die Geschädigten wurden aufgefordert, den Kaufpreis auf das Konto des Betroffenen N-Mira zu überweisen mit der wahrheitswidrigen Behauptung, die Versendung der Ware erfolge gleich nach Zahlungseingang. Insgesamt überwiesen 18 Geschädigte, einen Betrag von insgesamt 1.120,00 € auf das Konto des Betroffenen. N-Mira. Dieser Betrag konnte gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hechingen zum Aktenzeichen R112 VRs 28 Js 1630/​22 VA an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist form- und kostenfrei. (§ 459k Abs. 1 StPO).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Anspruche auf Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannte Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt. (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt und nicht mehr Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an die Versicherung weiter.

Eine Erlöszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals vom Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

gez.: Walz
Rechtspfleger

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