Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenz: Hypotheken Invest Berlin Duisburg Verwaltung GmbH

Insolvenz: Hypotheken Invest Berlin Duisburg Verwaltung GmbH

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geralt (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 151/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168666 eingetragenen Hypotheken Invest Berlin Duisburg Verwaltung GmbH (vormals: EVC Hypotheken Invest 01 Verwaltungs GmbH), Burchardstraße 24, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Götsch,

Geschäftszweig: Die Übernahme der Stellung als persönich haftende Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften

ist am 12.06.2023, um 10:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Nickel, Arnold-Heise-Straße 9, 20249 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 151/23
Amtsgericht Hamburg, 12.06.2023

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