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Risiko Investment - Aufhebung des „Cash Stop“
erstin-grp.com bzw. erstinvg.com: BaFin ermittelt gegen Erste Investment Gruppe aus Wien
Warnung: afexeu.com: BaFin ermittelt gegen die AfexEU, Dublin

erstin-grp.com bzw. erstinvg.com: BaFin ermittelt gegen Erste Investment Gruppe aus Wien

kpuljek (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites erstin-grp.com und erstinvg.com.de. Die in Wien ansässige Erste Investment Gruppe bietet über die Websites ohne Erlaubnis den Handel mit Finanzinstrumenten an. Das Unternehmen ist auch nicht im österreichischen Firmenbuch eingetragen.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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