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FMA Liechtenstein - Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung per 30. April 2023
Warnung der FMA Liechtenstein – Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung per 28. April 2023 – Mahrberg Wealth AG
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Warnung der FMA Liechtenstein – Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung per 28. April 2023 – Mahrberg Wealth AG

Momentmal / Pixabay

Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung per 28. April 2023

Die Mahrberg Wealth AG, Industriestrasse 2, 9487 Gamprin-Bendern, hat per 28. April 2023 schriftlich auf die am 31. Oktober 2006 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 28. April 2023 erloschen.

Die Mahrberg Wealth AG, Gamprin-Bendern, ist damit ab dem 29. April 2023 nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

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