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FMA Liechtenstein – Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung per 30. April 2023

stevepb / Pixabay

Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung per 30. April 2023

Die Sequoia Capital Management AG, Poststrasse 2, 9491 Ruggell, hat per 30. April 2023 schriftlich auf die am 06. Mai 2008 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 30. April 2023 erloschen.

Die Sequoia Capital Management AG, Ruggell, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln

, Poststrasse 2, 9491 Ruggell, hat per 30. April 2023 schriftlich auf die am 06. Mai 2008 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 30. April 2023 erloschen.

Die Sequoia Capital Management AG, Ruggell, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln

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