Staatsanwaltschaft LeipzigStrafvollstreckungsverfahren gegen Uwe Volker HakerBenachrichtigung gemäß § 459i StPO
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Sylvia Kober |
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Matthias Kober |
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Dieter Kober |
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Volkswagen Bank |
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Landesbank Baden-Württemberg |
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Landesbank Berlin |
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1&1 Telecom GmbH |
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Conrad |
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HSE 24 |
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Otto |
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Brille24.de |
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Douglas |
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Engelbert & Strauss |
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Zalando |
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Brille GmbH |
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Bradford & Exchange |
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About You |
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Telecom Deutschland GmbH |
Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 27.093,77 EUR gegen die Verurteilte angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.
Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.
Es wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Leipzig, den 13.04.2023
gez. Köhler, Rechtspfleger