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Staatsanwaltschaft Leipzig

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Uwe Volker Haker

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO
über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

281 Js 7660/​20

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 281 Js 7660/​20, gegen Uwe Volker Haker – geboren am 03.01.1959 – wegen Untreue, Diebstahls, Computerbetrugs, Fälschung beweiserheblicher Daten, Urkundenfälschung und Betrugs, jeweils alles in mehreren Fällen, ist durch Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 01.07.2021 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Der Verurteilte nahm im Zeitraum vom 02.09.2018 bis 28.12.2018, teils unter der Nutzung der Namen der Geschädigten Sylvia, Matthias und Dieter Kober, jedoch auch erfundener Personalien unberechtigt Kontoabbuchungen vor, stahl zu diesem Zweck u. a. eine EC-Karte, eröffnete diverse Konten, wiederum unter Nutzung teils echter, teils erfundener Personalien, um sich Kredite zu verschaffen, schloss über das Internet diverse Telefonverträge ab, u. a. um an Mobilfunkendgeräte zu gelangen und bestellte Waren über das Internet, ohne für diese zahlen zu können.
Weitere verwendete und bekannte Aliasnamen (i.w.S.) sind gewesen: Dr. Sylvia Kober, Dr. Uwe Volker Kober, Thor Haidal, uwe.volker@aol.com, thor37.biz@gmx.de, kober.dr@gmx.de, Ute Haidal und Uwe Volker Kober.

Dadurch entstanden den nachfolgenden Tatverletzten entsprechende Schäden:

Sylvia Kober

Matthias Kober

Dieter Kober

Volkswagen Bank

Landesbank Baden-Württemberg

Landesbank Berlin

1&1 Telecom GmbH

Conrad

HSE 24

Otto

Brille24.de

Douglas

Engelbert & Strauss

Zalando

Brille GmbH

Bradford & Exchange

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Telecom Deutschland GmbH

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 27.093,77 EUR gegen die Verurteilte angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 13.04.2023

gez. Köhler, Rechtspfleger

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