Die European Banking Authority (EBA) hat ihre Leitlinien zu Vergütungsanzeigen grundlegend überarbeitet. Deswegen müssen das Kreditwesengesetz (KWG) und die Anzeigenverordnung (AnzV) angepasst werden.
Da sich diese Anpassungen über die von der EBA vorgesehene Meldefrist hinaus erstrecken werden, erlässt die Finanzaufsicht BaFin eine Allgemeinverfügung zu Vergütungsanzeigen zum Meldestichtag 31. Dezember 2022.