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Staatsanwaltschaft Karlsruhe

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

713 VA 230 Js 3162/​16

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person: Reinhold Lang

Entscheidung: Strafbefehl des Amtsgerichts Ettlingen vom 16.05.2019, Az: 1 Ds 230 Js 3162/​16, rechtskräftig seit 01.10.2019

Einziehungsanordnung:

Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 15.509,00 EUR

Laut der genannten Entscheidung beträgt der Schaden: 15.509,00 EUR.

Nach der genannten Entscheidung könnte der GTM Gebäudetechnik Vertriebs UG in Ettlingen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Diebstahl vom 10.10./​ 11.10.2015 zum Nachteil der GTM Gebäudetechnik Vertriebs UG in Ettlingen.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 479,79 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um der GTM Gebäudetechnik Vertriebs UG die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob sie ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

 

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