Die BaFin stellt fondsbezogene Bescheinigungen (z.B. sogenannte UCITS-Bescheinigungen), die inländischen oder ausländischen Behörden, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen vorgelegt werden sollen, nur noch in digitaler Form aus. Solche Bescheinigungen werden nicht mehr unterschrieben, gesiegelt oder gestempelt.