Dark Mode Light Mode

BaFin: Handelsplattform kryptod.com: BaFin ermittelt gegen die Kryptod (Europe) Ltd., Kryptod LL.C und Krypto Holding Ltd.

Hans (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass weder die Kryptod (Europe) Ltd., noch die Kryptod LL.C oder die Krypto Holding Ltd., London, Vereinigtes Königreich, eine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben.

Trotzdem werben diese Unternehmen auf kryptod.com für fixe Spreads und Differenzkontrakte (CFDs). Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die auf der Website kryptod.com veröffentlichte Behauptung einer Lizenz der FCA lässt sich nicht bestätigen.

Die Inhalte auf der Website kryptod.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Green Wood International AG / treeme: Anhaltspunkte für fehlenden Prospekt hinsichtlich des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen unter der Bezeichnung „treeme“ durch die Green Wood International AG

Next Post

Warnung bezüglich der Internetseite https://www.oorekainter.com/