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BaFin ermittelt gegen die Flybridge Partners INT

Hans (CC0), Pixabay

Die Flybridge Partners INT, Göteborg, Schweden, bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland – auch vorbörslich – den Erwerb bestimmter Aktien an. Teilweise sollen dabei andere Aktien, die sich im Besitz der Verbraucher befinden, auf den Kaufpreis angerechnet werden. In diesem Zusammenhang erfolgten Angebote zum Ankauf bzw. zur Anrechnung unter anderem für „TikTok-Aktien“, Aktien der MongoDB, Inc., der Nvida Corporation sowie der „Porsche AG“. Im Internet präsentiert sich die Gesellschaft über ihre Website flybridge-partners-int.com. Dort werden Niederlassungen auch in Dänemark und Finnland angegeben.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Flybridge Partners INT keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat.

Auch liegen die für ein öffentliches Angebot erforderlichen Wertpapierprospekte für die genannten Aktien nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen

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