Die 1N Telecom versendet Werbebriefe, um für ihre Leistungen zu werben. Aufgrund der Namensähnlichkeit zur Deutschen Telekom nehmen Verbraucher:innen teils an, es handele sich lediglich um eine Änderung des laufenden Vertrags mit ihrem bisherigen Anbieter und unterschreiben die beigefügten Dokumente. So schildern sie es in Beratungsgesprächen bei den Verbraucherzentralen. Versuchten die Verbraucher:innen einen unerwünschten Vertragsschluss rückgängig zu machen, berichteten sie von verschiedenen Problemen:
- Der Widerruf wurde seitens 1N Telecom ignoriert oder die Widerrufsbelehrungen fehlten.
- Bei vorzeitiger Kündigung durch die Verbraucher:innen verlangte der Anbieter seit April 2022 Schadensersatz im mittleren dreistelligen Euro-Bereich.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben die 1N Telecom verklagt und vor Gericht erwirkt, dass die 1N Telecom bestimmte Klauseln nicht mehr verwenden darf.
- Das beinhaltet Klauseln dazu, dass Sie Ihre bisherige Rufnummer zur 1N Telecom übertragen müssen oder dass der Anbieter den Vertrag kündigen darf, sobald Sie mit mehr als dem doppelten Monatsbetrag im Rückstand sind.
- Außerdem muss 1N Telecom eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angeben und muss auch in der Widerrufsbelehrung auf eine E-Mail-Adresse verweisen, unter der das Unternehmen erreichbar ist.
Was können Sie tun?
- Prüfen Sie den Absender von Werbeschreiben oder Vertragsunterlagen stets genau und gleichen Sie ihn ggf. mit bestehenden Vertragsunterlagen ab.
- Lassen Sie sich nicht von der Werbepost der 1N Telecom täuschen – auch wenn diese aussieht, wie ein Schreiben Ihres bisherigen Anbieters oder wie ein offizieller Vertrag. Auf Werbepost müssen Sie nicht reagieren.