Nationale Behörden können Airlines bei großen Verspätungen verpflichten, den Passagieren eine Entschädigung zu zahlen. Hintergrund ist ein Fall aus Ungarn.
Entscheidend sei nur, dass sowohl die Passagiere als auch die Fluglinien gegen die Entscheidung der Behörde gerichtlich vorgehen können. Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass Sinn und Zweck der pauschalen Entschädigung sei, die Unannehmlichkeiten einer Schadensersatzklage zu vermeiden.