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Thomas Frank Erhardt-Vollet, Rheinau: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an
Staatsanwaltschaft Aurich

Thomas Frank Erhardt-Vollet, Rheinau: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Leovinus (CC0), Pixabay

Die BaFin hat Thomas Frank Erhardt-Vollet mit Bescheid vom 22. August 2022 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln.

Erhardt-Vollet nahm auf Grundlage unterschiedlicher Verträge (zum Beispiel „Privater Darlehensvertrag“, „Geschäftsbesorgungs- und Betreuungsauftrag“, „Anlagekonzeption“) Anlagekapital des interessierten Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung an.

Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der BaFin verpflichtet Erhardt-Vollet, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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