Das einmal kurz hier als Einstiegsstellungnahme. Es kann nicht sein, dass auf unrechtmäßige Art und Weise erlangte Vollmachten letztlich darüber bestimmen sollen, wer in den Gläubigerausschuss der genannten Gesellschaft kommt und wer nicht, und auch ein Journalist hat in einem solchen Gremium nichts zu suchen.
Alle Gespräche aus und in dem Gremium Gläubigerausschuss sind nicht für die Veröffentlichung bestimmt. Ein Journalist, der aber wesentlicher Helfer einer zwielichtigen Interessengemeinschaft ist, schon gar nicht.
Nun gibt es am 6. September 2022 die Gläubigerversammlung zu dem genannten Unternehmen und es könnte eine turbulente Versammlung werden. Uns sind heute bereits Mandanten bekannt, die, wenn die Interessengemeinschaft UDI einen Vertreter in den Gläubigerausschuss sendet, gegen dessen Wahl gerichtlich vorgehen wollen.
Ganz klar, wenn wir auch solche „Kleinkriege nicht für zielführend halten“, so kann man das schon nachvollziehen, wenn man gegen die Wahl dieser Gläubigervertreter dann vor Gericht vorgeht.
Ein Gläubigerausschuss sollte eigentlich dafür da sein, dass eine Überwachung aber auch eine Unterstützung des Insolvenzverwalters stattfindet zum Nutzen der Anleger. Bei der IG UDI geht es aber leider nur um eine Mandatsbeschaffung für eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei. Das heißt, hier will man die Anleger nochmals „bluten“ lassen, ohne dass dabei auch nur ein Cent mehr herauskommen wird. Abzocke nennen wir das.
Unsere Forderung an das Leipziger Insolvenzgericht, keine Vollmachten für die Rechtsanwältin der Berliner Kanzlei anerkennen bei der Wahl zum Gläubigerausschuss. Ich erwarte nun, dass sich auch das Insolvenzgericht Leipzig diese Vollmachten genau anschaut und diese an die Ermittlungsbehörden weitergibt, damit diese herausfinden können, wie die Berliner Rechtsanwaltskanzlei an diese Vollmacht gekommen ist.