Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Lörrach

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Lörrach

742 VRs 92 Js 11656/​19

Die Staatsanwaltschaft Freiburg -Zweigstelle Lörrach- führt unter dem Az.: 742 VRs 92 Js 11656/​19 ein selbstständiges Einziehungsverfahren (Vollstreckung) betreffend des auf dem Konto der N26 Bank GmbH des Claudio Mastria, geb. am 26.03.1965, sichergestellten Geldes i.H.v. 1.321,05 EUR, welches durch Beschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 08.10.2020 gem. §§ 74a Nr. 1, 76 Abs. 1, 261 Abs. 7 StGB eingezogen wurde. Nach den vom Gericht getroffenen Ermittlungen ist den Verletzten ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was durch eine Straftat erlangt wurde, bei der keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden kann. Diesem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

1.

Der in der Schweiz wohnhafte Betroffene MASTRIA stieß zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 05.09.2018 im Internet auf ein Kreditangebot einer Person, die sich „Michael HUNDSDORFF“ nannte. Der Betroffene vereinbarte mit dieser Person, dass der Betroffene zu günstigen Bedingungen einen Kredit über 20.000 CHF erhalten solle. Daraufhin überwies der Betroffene insgesamt 6.000 CHF „Bearbeitungsgebühr“ über den Zahlungsdiensteanbieter „Ria“ von Olten (Schweiz) aus nach Benin, Nigeria und Frankreich an verschiedene Empfänger. In der Folge wurde der Betroffene von dem angeblichen „Michael HUNDSDORFF“ aufgefordert, bei der N26 Bank GmbH zur Auszahlung des Kreditbetrages ein Onlinekonto zu eröffnen. Am 05.09.2018 eröffnete der Betroffene daraufhin das Konto IBAN: DE54 1001 1001 2621 8087 38 im IDNow-Verfahren und sendete anschließend die ausgegebene Mastercard – wie von diesem gefordert – an den vermeintlichen „Michael HUNDSDORFF“ nach Benin. In der Folgezeit hatte er keine Zugriffsmöglichkeit mehr auf das von ihm eröffnete Konto.
Zu einer Kreditauszahlung kam es nicht. Vielmehr gingen verschiedene Geldbeträge auf dem Konto ein und wurden in Benin bar abverfügt. Die Zahlungseingänge wurden wie folgt betrügerisch veranlasst: Unbekannte(r) gewerbsmäßig agierende(r) Täter spiegelte(n) den Überweisenden jeweils bewusst wahrheitswidrig vor, sie würden ein Darlehen erhalten und die Zahlung diene der Begleichung einer Bearbeitungsgebühr. Tatsächlich hatten die unbekannten Täter zu keiner Zeit vor, den Kreditbetrag auszuzahlen.

2.

Im Einzelnen kam es zu insgesamt 27 Zahlungen zwischen dem 11.09.2018 und dem 10.11.2018. Die Zahlungen wurden von Gegenkonten aus Italien, Spanien, Deutschland, Österreich und der Schweiz geleistet.

Die Mitteilung erfolgt im Bundesanzeiger gem. § 459h Abs. 1 StPO i.V.m. § 459i Abs. 2 S. 2 2. Hs. StPO.

Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzten ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von insgesamt 1.321,05 EUR entstanden, der nunmehr geltend gemacht werden kann.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Lörrach zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO). Eine Rückübertragung oder Herausgabe durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der Einziehungsgegenstand im Eigentum des Staates. Bitte haben Sie Verständnis, dass es der Staatsanwaltschaft über diese Bekanntmachung hinaus nicht erlaubt ist, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie daher von schriftlichen oder mündlichen Anfragen ab und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Mannheim

Next Post

Staatsanwaltschaft Köln