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Staatsanwaltschaft Berlin

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Berlin

247 AR 77/​21

Durch das Amtsgericht Tiergarten ist am 09.09.2021 gegen Linus Hermann ein Beschluss ergangen, da er in der Zeit vom 17.01.2021 bis 21.01.2021 unbekannten Tätern die Zugangsdaten seines zuvor bei der DKB eröffneten Kontos mit der IBAN DE94 1203 0000 1072 2428 43 gutgläubig zur Verfügung stellte.

Die unbekannten Täter boten im Tatzeitraum über die zu diesem Zwecke erstellte Internetseite www.swodoo.eu unter Angabe der nicht existenten Gesellschaften Sparhals GmbH und Swoodo Hermann GmbH unter Vortäuschung einer tatsächlich nicht bestehenden Leistungsbereitschaft verschiedene Waren zum Verkauf an. Die Geschädigten überwiesen im Vertrauen auf die ordnungsgemäße Lieferung der Waren den jeweiligen Kaufpreis, ggf. zuzüglich der Lieferkosten auf das Konto bei der DKB mit der IBAN DE94 1203 0000 1072 2428 43.

Der Beschluss ist seit dem 24.09.2021 rechtskräftig.

In dieser Entscheidung wurde die Einziehung des Auszahlungsanspruches des Betroffenen Linus Hermann gegenüber der Deutsche Kreditbank AG (DKB) für das Konto DE94 1203 0000 1072 2428 43 angeordnet.

Es besteht bei mehreren Geschädigten ein Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe, § 459h StPO.

Dieser Anspruch auf Rückübertragung/​Herausgabe kann innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden, § 459j Abs. 1 StPO:

Sofern der Anspruch auf Rückübertragung/​Herausgabe binnen der o. g. Frist bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet wird, kann eine Rückübertragung/​Herausgabe an die (den) Verletzte(n) nur dann erfolgen, wenn sich der Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Auch unabhängig von der o. g. Frist kann der Anspruch auf Rückübertragung/​Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden. In diesen Fällen wird auf die Vorschriften der §§ 704, 794 ZPO und §§ 111 Abs. 5, 459 Abs. 1 S. 1 StPO verwiesen.

Eine ausführliche Belehrung erfolgt nach Anmeldung des/​der Verletzten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein(e) Rechtsnachfolger(in) des/​der Verletzten (z. B. bei Erbschaft) an seine/​ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, einen o. g. Antrag zu stellen.

Der/​Die Verletzte möge sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin, zum Aktenzeichen 247 AR 77/​21 schriftlich in Verbindung setzen.

 

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