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UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
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UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die BaFin hat der UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Bescheid vom 24. März 2022 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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